© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/10 18. Juni 2010

Meldungen

CDU-Mitglieder stellen sich gegen Schulreform

Hamburg. In der Hamburger CDU wächst der Widerstand gegen die vom schwarz-grünen Senat geplante Schulreform (JF 49/09). Eine Gruppe konservativer CDU-Mitglieder hat sich in einem sogenannten „Alsterkreis“ zusammengeschlossen und offen gegen die Schulpolitik der eigenen Partei gestellt. „Führende Unionspolitiker haben sich linksideologische Positionen zu eigen gemacht, anstatt christdemokratische Grundsätze in der Schulpolitik wirksam werden zu lassen“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung des Kreises. Die Initiatoren rufen „alle Bürger, alle CDU-Wähler und -Mitglieder dazu auf“, die Schulreform, die Wähler und Mitglieder nachhaltig von der CDU entfremde, abzulehnen. Am 18. Juli können die Wähler in Hamburg in einem Volksentscheid darüber entscheiden, ob das Schulsystem umgestaltet und  eine sechsjährige „Primarschule“ eingeführt wird.

 

Junge Union kippt Diskussionspapier

Göppingen. Die Junge Union (JU) Göppingen hat nach massiver Kritik ihr Diskussionspapier für einen konservativen Richtungswechsel der CDU zurückgezogen. Es sei nie die Absicht gewesen, „mit einzelnen Aussagen Menschen zu verletzen oder auszugrenzen“, hieß es in einer Erklärung der CDU-Nachwuchsorganisation. Obwohl es auch viel Zustimmung zu den einzelnen Thesen gegeben habe, habe man erkannt, daß „dies durch mißverständliche, falsche Formulierungen und auch handwerkliche Fehler“ dennoch geschehen sei. „Wir bedauern dies zutiefst und ziehen deshalb das Diskussionspapier zurück“, räumte die JU-Göppingen ein. Die baden-württembergischen Jungpolitiker hatten im Frühjahr in ihrer sogenannten „Eislinger Erklärung“ für eine konservative Erneuerung der CDU plädiert und eine „Rückbesinnung auf die ursprünglichen christdemokratischen Werte“ vor allem in den Punkten „christliche Leitkultur, Familie, Nation, Bildung, Schöpfung und Integration“ gefordert. Politiker der Grünen, SPD und Linkspartei hatten der JU Göppingen danach eine Nähe zum Rechtsextremismus unterstellt.

 

Karlsruhe stärkt  Versammlungsfreiheit

Karlsruhe. Die Polizei darf Demonstranten nur dann durchsuchen, wenn von ihnen Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Mit dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil gaben die Richter den Teilnehmern einer gegen die Wehrmachtsausstellung gerichteten Demonstration recht. Die angeordnete Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer der bereits 2002 abgehaltenen Versammlung sei verfassungswidrig gewesen und habe das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verletzt. Das Gericht hob mit seinem Beschluß frühere Entscheidungen von mehreren Verwaltungsgerichten auf.

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