© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/10 20. August 2010

Meldungen

Von der Leyen verteidigt Bildungskarte

BERLIN. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die von ihr geplante elektronische Bildungs-Chipkarte gegen Kritik auch aus der eigenen Partei verteidigt. „Wir wollen mittelfristig bedürftigen Kindern eine elektronische Bildungs-Card mit einem persönlichen Bildungsguthaben geben“, sagte die Ministerin dem Spiegel. Damit solle den Kindern der Zugang zu Förderkursen oder Musikunterricht finanziert werden (Kommentar auf Seite 2). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar muß die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze neu regeln. Die hierzu vorgestellte Bildungskarte ist Teil eines Bildungspakets, das sich aus vier Komponenten zusammensetzen soll. Diese bestehen in kostenfreier Bildung für Kinder von einkommensschwächeren Eltern, freiem Schulmaterial und Mittagessen sowie dem ebenfalls kostenfreien Besuch von Musikschulen oder Sportvereinen.

 

General: Deutsche Soldaten jagen Taliban

Berlin. Deutsche Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) jagen in Afghanistan gezielt Taliban, um diese „auszuschalten“. Das sagte der Sprecher der internationalen Schutztruppe Isaf, der deutsche Brigadegeneral Josef Dieter Blotz, dem Tagesspiegel. „Gezielte Tötungen durch Spezialkräfte der Bundeswehr hat das Verteidigungsministerium definitiv ausgeschlossen“, sagte Blotz. Das KSK sei jedoch auch dafür eingesetzt worden, Netzwerke von Extremisten auszuschalten. Es sei „völlig klar und verständlich, daß Extremisten, deren Hauptbeschäftigung darin besteht, unsere Soldaten zu erschießen und in die Luft zu sprengen, verfolgt und bekämpft werden“.

 

DGB: Demo-Verbot sorgt für Streit

Bad nenndorf. Das zeitweilige Verbot einer DGB-Demonstration im niedersächsischen Bad Nenndorf hat zu heftigen politischen Reaktionen geführt (Kommentar auf Seite 2). Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in der vergangenen Woche  zunächst das vom zuständigen Landkreis Schaumburg erlassene Verbot eines „Trauermarsches“ sogenannter „Freier Nationalisten“ für die Opfer eines britischen Internierungslagers gekippt, nicht aber das ebenfalls erlassene Verbot der Gegendemonstration des DGB. Zur Begründung hieß es unter anderem, das Gefahrenpotential der linken Demonstration sei größer als das des „Trauermarsches“. Erst das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ließ die DGB-Demonstration schließlich unter Auflagen zu. Der Vizepräsident des Bundestages, Wolfgang Thierse (SPD), hatte zuvor das Urteil des Verwaltungsgerichtes scharf kritisiert. Der Richterspruch sei „auf beunruhigende Weise parteiisch“. Am Rande der Kundgebungen am vergangenen Sonnabend wurden mehrere Polizisten verletzt, als Linksextremisten versuchten, Absperrungen der Polizei zu durchbrechen.

 

JF im Netz

Internet-Pranger

Brauchen wir einen Internet-Pranger um die Bevölkerung über den Wohnort gefährlicher Sexualstraftäter zu informieren?

Ja, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wiegt schwerer als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. 19,9 %

Ja, besser wäre es aber, wenn die Polizei die Sexualstraftäter rund um die Uhr überwachen würde. 2,2 %

Nein, die ö­entliche Bloßstellung der Betro­enen im Internet verletzt die Menschenwürde. 11,5 %

Nein, es muß alles getan werden, um gefährliche Sexualstraftäter dauerhaft wegzusperren. Ein Internet-Pranger bietet keinen Schutz. 66,4 %

abgegebene Stimmen gesamt: 1971

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