© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/10 01. Oktober 2010

Meldungen

Rüffel aus Karlsruhe für Bundeszentrale

KARLSRUHE. Die Kritik der Bundeszentrale für politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Antisemitismus während der Zeit des Nationalsozialismus war verfassungswidrig. Laut einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wurde die Bundeszentrale „ihrer Aufgabe, die Bürger mit Informationen zu versorgen und dabei Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren, nicht gerecht“. Hintergrund ist der Fall des emeritierten Münchner Politikwissenschaftlers Konrad Löw. Dieser hatte 2004 in einem Aufsatz für die im Auftrag der Bundeszentrale herausgegebene Zeitschrift Deutschland Archiv geschrieben, die Mehrheit der Deutschen sei während der Zeit des Nationalsozialismus nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern habe durchaus mit den verfolgten Juden sympathisiert. In diesem Zusammenhang sprach Löw unter anderem von einer „deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz“. Nach Erscheinen des Artikels bedauerte die Bundeszentrale in einem Schreiben an die Abonnenten der Zeitschrift die Veröffentlichung „außerordentlich“. Dieser habe ihre eigene Arbeit „desavouiert“. Die übrigen Exemplare der Zeitschrift werde man einstampfen. Löw klagte gegen die seiner Ansicht nach rufschädigenden und herabsetzenden Äußerungen und bekam nun vor dem Bundesverfassungsgericht recht. Er werde als Autor eines Aufsatzes dargestellt, der nicht mehr diskursiv erörtert werden könne, urteilten die Richter. Vor dem Hintergrund des sensiblen Themas Antisemitismus könne dies „eine erhebliche Stigmatisierung“ mit sich bringen. Zwar habe die Bundeszentrale das Recht, sich von Beiträgen, die extremistische Meinungen vertreten, zu distanzieren, hierbei müsse sie aber Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz wahren. Ausgeschlossen seien Äußerungen, die alleine dem Zweck dienten, „eine behördliche Auffassung, namentlich eine von der Bundeszentrale für richtig gehaltene spezifische Geschichtsinterpretation zur Geltung zu bringen und als einzig legitim oder vertretbar hinzustellen“, heißt es in der Entscheidung. Löw bezeichnete das Urteil gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „Sieg für die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit“. (krk)

 

Schabowski: Linke noch „DDR-gläubig“

MAINZ/BERLIN. Als „immer noch DDR-gläubig und DDR-hörig“ hat der ehemalige DDR-Regierungssprecher, Günther Schabowski, die Linkspartei bezeichnet. Im Kern der Partei stecke noch immer vieles von der SED, erklärte er vergangenen Sonntag in der ZDF-Talksendung „Peter Hahne“. Er selbst schäme sich angesichts von Schießbefehl und Zwangsadoptionen für diesen Staat DDR, „dem ich mich verbunden fühlte und für den ich mich auch eingesetzt habe bis zur Zeit des Bruchs. Aber letztlich habe ich all diese negativen Erscheinungen, die mit der DDR verbunden waren, gebilligt“. Schabowski hatte mit der Ankündigung der Reisefreiheit in der legendären Pressekonferenz vom Abend des 9. November 1989 die Mauer geöffnet. 1999 wurde der heute 81jährige zu drei Jahren Haft verurteilt. „Es war eine gerechte Entscheidung“, meinte er dazu. „Es war eine Verurteilung für die Todesschüsse an der Grenze. Ich war ein Mitglied der Führung der SED und war letztlich verantwortlich dafür, daß es eine Gesetzgebung gab, die die Tötung von Menschen vorsah, die durch die Grenze wollten.“ (idea)

 

Sprach-Pranger

„You navigate –we take care“

Werbespruch der unter anderem mit Seekarten handelnden, in Hamburg ansässigen Firma HanseNautic GmbH.

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