© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/10 15. Oktober 2010

Meldungen

Union droht Streit über Embryonenschutz

Berlin. In der Union bahnt sich ein Streit über den Embryonenschutz an. Laut einem Bericht der Welt gibt es in der Fraktionsspitze Überlegungen, von einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Krankheiten untersucht werden, Abstand zu nehmen (Kommentar Seite 2). Damit würde die Partei der FDP entgegenkommen. Mehrere Abgeordnete der Liberalen fordern die generelle Zulassung der PID „im Falle von genetischen Krankheitsdispositionen“, zitiert das Blatt aus einem Positionspapier einer Gruppe von FDP-Abgeordneten. Dagegen verwies CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe auf das Grundsatzprogramm seiner Partei. Darin habe sich die Union klar für ein Verbot der PID ausgesprochen. Hintergrund der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der einen Arzt, der PID praktiziert hatte, überraschend freigesprochen hat. Bis zu dieser Entscheidung galt die PID nach der herrschenden Rechtsauffassung als verboten. (ms)

 

Bundestag stellt SED-Opfer besser

Berlin. Der Bundestag hat das Gesetz zur Entschädigung von Opfern des SED-Regimes nachgebessert. Das Parlament beschloß in der vergangenen Woche eine Gesetzesänderung, nach der künftig das Kindergeld und betriebliche Altersversorgungen nicht mehr als Einkommen der Antragsteller berücksichtigt werden. Zudem wurde die Antragsfrist um acht Jahre bis Ende 2019 verlängert. Die Opferrente war 2007 vom Bundestag beschlossen worden. Demnach erhalten Gegner des DDR-Regimes monatlich bis zu 250 Euro, wenn sie mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen und wirtschaftlich bedürftig sind.  Die Einkommensgrenze liegt bei 1.077 Euro für Alleinstehende und bei 1.436 für Verheiratete. Bislang ist die Opferrente für rund 48.000 Betroffene bewilligt worden. Künftig soll die Rente jedoch Personen nicht mehr gewährt werden, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurden. (ms)

 

Schröder fordert  Treue zum Grundgesetz

Berlin.  Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die neuen Kriterien bei der Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Initiativen gegen Rechtsextremismus verteidigt. Demnach sollen ab 2011 Mittel aus dem Haushalt ihres Ministeriums nur dann fließen, wenn der entsprechende Bewerber zuvor schriftlich bestätigt hat, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst“, sagte Schröder der Welt. Die Ministerin reagierte damit auf Kritik linker Organisationen, die sich am „Kampf gegen Rechts“ beteiligen und durch Schröders Pläne das „bürgerschaftliche Engagement“ gefährdet sehen. (vo)

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