© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/10 22. Oktober 2010

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Höchste Zeit
von Gerhard Vierfuß

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft Homosexueller mit der Ehe im Versorgungsrecht der Beamten, Richter und Soldaten abzielt. Damit zieht sie eine zwingende Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das entgegen dem Wortlaut und der Systematik des Grundgesetzes den in Artikel 6 verankerten besonderen Schutzanspruch der Ehe nur nach Maßgabe des allgemeinen Gleichheitssatzes in Artikel 3 anerkennt. Dies bedeutet, daß für Karlsruhe der Schutz der Institution Ehe zur Rechtfertigung einer Bevorzugung alleine nicht ausreicht.

Für die Konservativen ist es höchste Zeit, diese Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen und eine Frontbegradigung durchzuführen. Das Ehegattensplitting, das in seiner Exklusivität ebenfalls nicht zu halten sein wird, ist nach dem Vorbild Frankreichs in ein Familiensplitting umzuwandeln, bei dem die Kinder ausschlaggebend sind; dies entspräche ohnehin besser den demographischen Erfordernissen Deutschlands. Vor allem aber gilt es jetzt, alle Kräfte auf die Verteidigung des letzten Privilegs der Institution Ehe zu konzentrieren: das ausschließliche Recht zur Fremdkindadoption. Für dieses Vorrecht nämlich gibt es klare wissenschaftliche Argumente, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werden.

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