© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/10 22. Oktober 2010

Meldungen

Politiker  der Linkspartei rufen zu Sabotage auf

LÜNEBURG. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen mehrere Abgeordnete der Linkspartei wegen des Aufrufs zu Sabotageakten auf Bahnanlagen (Kommentar Seite 2). Hintergrund ist der für November geplante Atommüll-Transport nach Gorleben, den ein Bündnis „Castor schottern“ durch das Entfernen des Schotters aus dem Gleisbett blockieren will. Zu den Unterstützern des Aufrufs zählen neben linksextremen Gruppierungen auch Bundes- und Landtagsabgeordnete der Linkspartei sowie Gewerkschaftsfunktionäre. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte den Aufruf scharf. Wenn Abgeordnete zu Straftaten aufriefen, habe das verheerende Auswirkungen auf die Vorbildfunktion der Politik, warnte Wendt gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Wie soll man jungen Menschen beibringen, sich an die Gesetze zu halten, wenn diejenigen, die die Gesetze machen, sich selbst nicht um sie kümmern?“ Vor allem die Linkspartei habe offensichtlich ein Problem mit der Einhaltung von Gesetzen, wenn diese ihren politischen Zielen widersprächen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der JF, daß gegen die Unterzeichner des Aufrufs Ermittlungsverfahren wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten eingeleitet wurden. Ihnen drohen nun Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Aufruf Erfolg habe. Man habe in diesem Zusammenhang auch das Präsidium des Bundestages über die Ermittlungen gegen die Abgeordneten der Linkspartei informiert. Zudem sei beim Präsidium des Thüringer Landtages in einem Fall Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt worden. Die Castor-Gegner kritisierten die Ermittlungen. „Auch wenn wir wissen, daß die ‘Castor schottern!’-Aktion nicht vom Gesetzbuch gedeckt ist: Unsere Aktion ist legitim und richtig!“, hieß es im Internet. (krk)

 

Angriffe auf Polizisten werden härter bestraft

Berlin. Angriffe auf Polizisten sollen künftig härter bestraft werden. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre Haft erhöht. Bei besonders schweren Fällen ist auch eine fünfjährige Haftstrafe möglich. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Täter eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich hat. Der Gesetzesentwurf gilt auch für Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, Frank Richter, kritisierte, daß eine Anhebung der Mindeststrafe wichtiger sei als eine Anhebung der Höchststrafe, da viele Gerichte das bereits bestehende Recht nicht ausreichend ausnutzten. Mancher Angriff auf Beamte werde von Gerichten als Bagatelle abgetan, beklagte Richter. (LE)

 

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