© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/10 22. Oktober 2010

Meldungen

Knapp 90.000 Ausländer werden geduldet

Berlin. In Deutschland leben derzeit 86.140 Ausländer, deren Aufenthalt von den Behörden lediglich geduldet wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Von den Gedulteten Ausländern hielten sich 54.655 bereits länger als sechs Jahre in Deutschland auf.  Weiter teilte die Bundesregierung mit, daß von Januar bis August dieses Jahres 4.869 Menschen abgeschoben wurden. Mit 361 Abschiebungen in die Türkei liegt dieses Land wie bereits im Vorjahr an erster Stelle. Bis zum Stichtag 30. Juni 2010 seien von den Bundesländern 18.282 Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe gemeldet worden. Von den vorliegenden Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis seien deutschlandweit 1.800 nicht entschieden worden. 1.092 der Anträge wurden abgelehnt.  (ms)

 

Statistik: Zahl der Asylbewerber steigt an

Berlin. Die Zahl der Asylanträge ist seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel gestiegen. Laut dem Bundesinnenministerium stellten von Januar bis September 33.662 Personen einen Antrag auf Asyl, was einem Zuwachs von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Alleine im September wurden 4.535 Anträge registriert und damit 600 Anträge mehr als im vergangenen Jahr.Die Hauptherkunftsländer sind derzeit Afghanistan und der Irak mit jeweils ungefähr 4.200 Asylbewerbern. Ihnen folgen Serbien (1.948), Somalia (1.912), Iran (1.719), das Kosovo (1.057), Syrien (1.045), Mazedonien (1.024) und die Türkei mit 1.018 Antragstellern. (FA)

 

Bundesregierung stellt Homo-Ehe  gleich

Berlin. Die Bundesregierung plant, die im Grundgesetz festgeschriebene Privilegierung der Ehe weiter aufzuweichen (Kommentar Seite 2). Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) legt dem Kabinett in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vor, dem zufolge homosexuelle Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften künftig auch Familienzuschläge und Beihilfen bei der privaten Krankenkasse bekommen sollen, die bisher Verheirateten vorbehalten waren. Außerdem sei vorgesehen, die Hinterbliebenenversorgung der Bundeswehr künftig bei gleichgeschlechtlichen Paaren anzuwenden. Die Union ist damit Forderungen der  FDP entgegengekommen. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern hinsichtlich des Anspruchs auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig erklärt. (vo)

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