© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  47/10 19. November 2010

Meldungen

Ministerin: Islam mangelt es an Organisation

Mainz. Der Islam kann in Deutschland nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Das geht aus einer Antwort der rheinland-pfälzischen Kultusministerin Doris Ahnen (SPD), auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Günther (CDU) hervor. Günther wollte wissen, wie die Landesregierung zu Forderungen steht, den Islam den Kirchen gleichzusetzen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Sie könnten dann beispielsweise über den Staat Steuern einziehen lassen. In der Antwort heißt es, der Islam sei keine organisierte Religionsgesellschaft. Voraussetzung für den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Religionsgemeinschaft über einen gewissen Organisationsgrad verfügt. Nach Schätzungen gehörten nur etwa 15 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime den verschiedenen muslimischen Dachorganisationen an. (idea)

 

Bundestag macht Weg für Homo-Stiftung frei

Berlin. Der Haushaltsausschuß des Bundestages hat bis zu 15 Millionen Euro für die Gründung einer „Magnus Hirschfeld Stiftung“ freigegeben. Die nach dem Sexualwissenschaftler benannte Stiftung soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der angeblichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken. Hintergrund der Stiftungsgründung ist eine Vereinbarung von Union und FDP, die auf Veranlassung der Liberalen in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden war. Bereits 2003 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach soll durch die Stiftung „im Sinne eines kollektiven Ausgleichs das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht anerkannt und die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit gefördert werden.“ (ms)

 

NRW plant schärferes Versammlungsrecht

Düsseldorf. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), hat eine Änderung des Landesversammlungsgesetzes gefordert. Ziel müsse es sein, „in Zukunft NPD-Aufmärsche zu verhindern, die historisch wichtige Gedenktage – wie den 9. November – oder historisch wichtige Orte wie beispielsweise Gedenkstätten, beschädigen“, sagte er vergangene Woche auf einer Kundgebung gegen eine Demonstration der NPD. Es dürfe nicht sein, daß NRW bei diesem wichtigen Thema hinter anderen Bundesländern zurücksteht, sagte Kutschaty mit Blick auf entsprechende Regelungen in Brandenburg und Sachsen (JF 6/10). (ms)

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