© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/10 03. Dezember 2010

Meldungen

Petcycle-Flaschen kein Mehrwegflaschensystem

Radolfzell. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine  klare Kennzeichnung des Einwegsystems Petcycle gefordert. „Wer beim Kauf eines Kastens Mineralwasser sowohl für die Flaschen als auch für den Kasten Pfand bezahlt, glaubt verständlicherweise, Mehrwegflaschen erworben zu haben“, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Bei Petcycle-Flaschen ist das aber ein Trugschluß – Verbrauchern werden Plastikflaschen in Mehrwegkästen angeboten, die für jede Befüllung neu hergestellt werden.“ Echte Mehrwegflaschen könnten bis zu 59mal wiederbefüllt werden. Eine von der Petcycle GmbH in Auftrag gegebene Ökobilanz-Studie liefere keine objektive Bewertung. „Der angebliche Einsatz von 50 Prozent recyceltem PET in Petcycle-Flaschen wird von Petcycle wie ein Mantra wiederholt – der nachvollziehbare Nachweis, daß dieser Wert tatsächlich erreicht wird, fehlt jedoch“, erläuterte DUH-Kreislaufwirtschaftsexpertin Maria Elander. (fis)

 

Altersbestimmung durch DNA-Bluttest möglich

Rotterdam. Forscher der Erasmus-Universität in Rotterdam haben eine Methode entwickelt, mit der bei Kriminalfällen das Alter eines Menschen aus seinem Blut bestimmt werden kann. „Zusätzlich zu dem Geschlecht eines Täters können wir nun anhand einer Blutprobe auch sein Alter ungefähr bestimmen“, erläuterte Forschungsleiter Jacques van Dongen im Deutschlandfunk. Im Blut würden sich bestimmte DNA-Bruchstücke ansammeln, wenn der Körper auf eine Virusinfektion reagiere. „Bei Kindern finden wir diese DNA-Bruchstücke viel häufiger als bei älteren Menschen, weil ihr Immunsystem viel aktiver ist.“ Ein Tropfen Blut reiche für die Altersbestimmung aus. Die Blutprobe könne sogar über ein Jahr alt sein. (fis)

 

Gentechnik-Landwirte müssen voll haften

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der CDU/SPD-Regierung von Sachsen-Anhalt gegen die Haftung beim Anbau von genveränderten Pflanzen (GVO) abgewiesen. Das Gentechnikgesetz greife nicht unzulässig in die Berufsfreiheit von GVO-Landwirten ein, so die Karlsruher Richter. Die Verursacher müssen für Schäden haften, wenn GVO-Material in konventioneller Ernte gefunden wird und diese dadurch nur eingeschränkt verwertbar ist. Dabei spiele die Einhaltung der Abstandsregeln (150 Meter zu Nicht-GVO-Feld, 300 Meter zu Öko-Feld) keine Rolle. Auch das Bundesregister der GVO-Felder sei zulässig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät daher den Landwirten, wegen der „unkalkulierbaren und nicht versicherbaren Risiken“ weiter keine GVO anzubauen. (fis)

 

Erkenntnis

„Jedes Jahr sterben weltweit über 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. 40 Prozent der Kinder, 35 Prozent der Frauen und 33 Prozent der Männer sind unfreiwillig Tabakrauch ausgesetzt.“

Aktuelle WHO-Studie im Wissenschaftsmagazin  „The Lancet“

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