© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/10 17. Dezember 2010

Entschädigung für Bodenreform
Zu mager
von Klaus Peter Krause

Die schwarz-gelbe Koalition rühmt sich einer hochherzigen Tat, die Linkspartei wirft ihr vor, die Bodenspekulation anzutreiben. Beide meinen die gesetzliche Neuregelung zum verbilligten Kauf von Agrarland für die „Bodenreform-Opfer“. Aber beide haben unrecht.

Die Linkspartei geifert, weil das Gesetz den Opfern der damaligen politischen Verfolgung ein bestehendes Recht zurückgibt, das aber mehr und mehr zerbröselte. Es gesteht ihnen zu, wenigstens sehr geringe Teile ihres zwischen 1945 und 1949 von den Kommunisten enteigneten Agrarlandes vom heutigen deutschen Staat verbilligt zurückzukaufen. Aber für die Linke wirken selbst kleine Wiedergutmachungen für diese Opfer kommunistischer Verbrechen wie ein unerträglicher Verrat an der Bodenreform. Die aber war schwerste politische Verfolgung. Wenn die Linkspartei also an der Bodenreform nicht gerüttelt sehen will, dann bedeutet dies, daß nach ihren Vorstellungen diese politische Verfolgung Bestand haben soll. Rechtsstaatliche Gesinnung ist das nicht.

Aber rühmlich verhält sich auch die Koalition nicht. Verdächtig träge werden die Anträge der Opfer bearbeitet. Verdächtig lange mußten die Opfer um die Neuregelung kämpfen. Die steigenden Bodenpreise höhlten ihr Kaufrecht mehr und mehr aus. Das soll sich mit der Gesetzesänderung jetzt endlich ändern, doch das Ergebnis fällt zu mager aus.

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