© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  52/10-01/11 24./31. Dezember 2010

Meldungen

Embryonen: Nahles lehnt Untersuchung ab

BERLIn. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat sich im Streit um die Präimplantationsdiagnostik dafür ausgesprochen, bei künstlichen Befruchtungen die genetische Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten zu verbieten. „Hat der Mensch das Recht, das auszusortieren, was er an vermeintlichen Erbkrankheiten erkennen kann, und nur vermeintlich gesunde Embryonen einzusetzen? Ich halte eine solche Auswahl für unethisch“, sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die 40 Jahre alte Nahles, die schwanger ist und sich im Mutterschutz befindet, sagte, sie habe trotz des altersbedingt erhöhten Risikos keine Fruchtwasseruntersuchung auf eine mögliche Behinderung des Kindes vornehmen lassen. „Was würden wir dann tun? Mein Mann und ich waren uns einig, daß wir dann überhaupt nichts tun würden.“ Sie wolle das Kind so annehmen, wie es sei, auch wenn es nicht perfekt wäre, sagte die Katholikin. (ms)

 

Kauder lehnt Homo-Adoptionen ab 

Berlin. Der Fraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat sich indirekt gegen die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ausgesprochen. „Ich glaube nicht, daß sich Kinder wünschen, in einer homosexuellen Partnerschaft aufzuwachsen“, sagte Kauder der Berliner Zeitung. Die Frage nach dem Kindeswohl müsse zuerst gestellt werden. „Es kommt nicht so sehr darauf an, ob die Erwachsenen als glückliche Familie leben wollen“, sagte Kauder. (ms)

 

Familienministerium verlangt Bekenntnis

BERLIN. Vereine und Initiativen, die im sogenannten „Kampf gegen Rechts“ Fördermittel vom Bund beantragen, müssen künftig ein Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben. Antragsteller müßten fortan eine entsprechende Erklärung unterschreiben, nach der sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten, bestätigte das zuständige Familienministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. Es sei jedoch nicht geplant, eine Auskunft des Verfassungsschutzes über zu fördernde Projekte einzuholen. Die Berichte des Verfassungsschutzes gäben aber wichtige Hinweise darauf, ob eine Organisation als verfassungsfeindlich einzustufen sei. „Es gibt Organisationen und Strukturen, die in den Berichten einhellig als eindeutig verfassungsfeindlich beschrieben sind. Hier ist auch für Träger offen erkennbar, daß sich eine Zusammenarbeit ausschließt“, teilte das Ministerium mit. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht schließe eine Zusammenarbeit in der Regel aus. (krk)

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