© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/11 11. Februar 2011

Meldungen

Einwanderung: Sachsen wirbt um Facharbeiter

Dresden. Sachsen will die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland erleichtern. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, die unter anderem vorsieht, das Aufenthaltsrechts auszuweiten, stellten Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) in der vergangenen Woche vor. Demnach sollen Ausländer künftig für ein Jahr eine sogenannte „Niederlassungsoption“ in Anspruch nehmen können, auch wenn sie noch keine Arbeit vorweisen können. Für Einwanderer, die bereits zwei Jahre gearbeitet haben, ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht vorgesehen. Unterdessen hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, angeregt, um Zuwanderer aus wirtschaftlich schwachen EU-Staaten wie Spanien zu werben. 2015 gebe es in Deutschland schon 150.000 Auszubildende weniger als heute, sagte der CDU-Politiker dem Kölner Stadt-Anzeiger. Spanien oder Portugal hätten ihrerseits ein Problem, weil sie jungen Leuten keine Jobs anbieten könnten. „Es ist ein Stück gelebte europäische Solidarität, wenn wir sie unterbringen.“ (ho/ms)

 

Christian Klar wirft Inge Viett  Verrat vor

Hamburg. Der RAF-Terrorist Christian Klar hat seiner Gesinnungsgenossin Inge Viett des Verrats beschuldigt. Klar warf Viett vor, sich durch Aussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt und vor Gericht einen „Kronzeugenrabatt“ verschafft zu haben, berichtet der Spiegel. Dadurch habe sie laut Klar für einen versuchten Polizistenmord nur eine „phänomenal kurze Haftzeit“ von sechseinhalb Jahren verbüßen müssen. Viett war nach ihrer Verhaftung 1990 in der DDR zu 13 Jahren Haft verurteilt worden und bereits 1997 wieder aus dem Gefängnis entlassen worden. (ms)

 

Aussiedler: Angehörige dürfen einreisen

Berlin. Angehörige von Aussiedlern, die zunächst nicht nach Deutschland ausgereist sind, können künftig auch nachträglich in die Bundesrepublik übersiedeln. Eine entsprechende Änderung des Vertriebenengesetzes hat die Bundesregierung beschlossen. Danach ist es dem Ehegatten oder Abkömmling eines Spätaussiedlers möglich nachzufolgen, wenn der Betreffende die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Gesetzesänderung sei Ausdruck der besonderen historisch-moralischen Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Christoph Bergner (CDU). (ms)

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