© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/11 01. April 2011

Meldungen

Einwanderer nutzen häufiger Kindergärten

Wiesbaden. Immer mehr Zuwandererfamilien schicken ihren Nachwuchs in eine Kindertagesstätte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden erhöhte sich die Betreuungsquote – das heißt der Anteil der Kinder in Kindertagesbetreuung bezogen auf alle Kinder in der jeweiligen Bevölkerung – deutschlandweit bei Kindern bis fünf Jahren mit Migrationshintergrund gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte auf 48,9 Prozent (Stichtag 1. März 2010). Die Betreuungsquote bei Kindern aus deutschen Familien in dieser Altersgruppe lag mit 61,7 Prozent deutlich darüber. Einem Kind wird dann ein Migrationshintergrund zugeschrieben, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. (ms)

 

Bundeswehr zählt mehr traumatisierte Soldaten

Halle. Knapp fünf Prozent aller Bundeswehrsoldaten leiden nach einem Auslandseinsatz unter einem sogenannten Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS). Das ergibt sich nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus einer Studie des Traumazentrums der Bundeswehr und der Technischen Universität Dresden. Die Zahl der tatsächlichen PTBS-Diagnosen lag zuletzt bei rund einem Prozent – Tendenz steigend. 2010 gab es 729 PTBS-Patienten in Bundeswehrkrankenhäusern. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Veteranen, Andreas Timmermann-Levanas, bestätigte das Ergebnis der Studie und verwies darauf, daß eine Traumatisierung im Schnitt erst drei bis vier Jahre nach dem Einsatz auftaucht. Timmermann-Levanas verwies darauf, daß die Quote der PTBS-Fälle unter amerikanischen Soldaten mit Einsatzerfahrungen in Afghanistan oder im Irak teilweise bis zu 25 Prozent betrage. (ms)

 

Abgeordneten droht künftig Ordnungsgeld

Berlin. Der Bundestag will künftig härter gegen Abgeordnete vorgehen, die eine Sitzung stören. Der Geschäftsordnungsausschuß schlug den Fraktionen in der vergangenen Woche eine Änderung des Abgeodnetengesetzes vor, nach der gegen Störer ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, verhängt werden kann. Dieses soll bei einer „nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ festgesetzt werden können. Nach Ansicht der Ausschußmehrheit zählen dazu auch „nichtverbale Ordnungsstörungen“, wie zum Beispiel das Hochhalten von Transparenten oder sonstiges provokatives Verhalten. Die Linkspartei, deren Abgeordnete in der Vergangenheit mehrfach Sitzungen des Parlamentes durch das Zeigen von Transparenten gestört hatten, sprach sich gegen die Einführung eines Ordnungsgeldes aus. (ms)

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