© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/11 20. Mai 2011

Erweitertes Verbandsklagerecht
Zweischneidig
von Arnold Steiner

Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, daß Umweltverbänden in Deutschland ein erweitertes Klagerecht zusteht. Auch bisher gab es ein solches Verbandsklagerecht für Umweltverbände, allerdings nur insoweit, wie es auch Privatpersonen zustehen würde. Dies sei jedoch keine ausreichende Umsetzung europäischer Richtlinien, stellten die Richter fest.

Künftig können Umweltschutzorganisationen auch dann gegen Entscheidungen vorgehen, wenn diese „möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben“. Ihnen wird nun auch dort ein Klagerecht einzuräumen sein, wo zwar ein öffentliches Interesse an einer Klärung besteht, aber kein subjektives Recht eines einzelnen verletzt wird. Mit dieser Entscheidung wird ein weiteres Mal von Luxemburg unmittelbar in die deutsche Legislative eingegriffen. Welche Folgen dies haben wird, ist noch nicht abzusehen.

Es hängt auch davon ab, wie die betroffenen Verbände von ihrem neuen Recht Gebrauch machen werden. Mit genügend Augenmaß genutzt, wird sicher ein Korrektiv für Fälle geboten, in denen kein anderer Kläger die Möglichkeit hat, eine Behördenentscheidung überprüfen zu lassen. Die erweiterte Kompetenz kann allerdings auch schnell in ein Verhinderungsinstrument umschlagen, das sinnvolle Industrieansiedlungen erheblich verzögert.

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