© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/11 20. Mai 2011

Lesereinspruch
Rachegelüste
Lothar Melchin

Zu: „Sofort wegsperren“ von Hinrich Rohbohm (JF 18/11)

Ich möchte hier Rechtsstaatlichkeit anmahnen und dem Autor widersprechen. Um einen Tatverdächtigen in Untersuchungshaft nehmen zu können, ist außer dem dringenden Tatverdacht ein Haftgrund erforderlich. Wenn der Haftrichter keine Flucht-, keine Verdunkelungs- oder keine Wiederholungsgefahr erkennen kann, muß er ihn wieder laufen lassen. So steht es im Gesetz, so sollte es auch gehandhabt werden und so ist es auch richtig.

Die Forderung des Autors („... gehört weggesperrt. Und das sofort.“) mag niedere Rachegelüste befriedigen. Mit rechtsstaatlichen Regeln hat sie nichts zu tun. Daß die Tatverdächtigen zur Zeit nicht in Untersuchungshaft genommen wurden, bedeutet ja nicht, daß sie ohne Strafe davonkommen. Sie werden ihr Urteil schon noch bekommen, und bei dem, was sie sich hier geleistet haben, wird es nicht wenig sein.

Ich finde das Vorgehen der Tatverdächtigen auch abstoßend und bin auch für ein hartes, aber gerechtes Urteil. Nur sollte es unseren rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Darauf sollten wir schon Wert legen.

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