© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/11 08. Juli 2011

Aufgeschnappt
Schonender Ausgleich
Matthias Bäkermann

Normalerweise sind „Burkinis“ in öffentlichen Schwimmbädern nicht erlaubt. Die schlabbernden Ganzkörperbadeanzüge, die von ihren muslimischen Trägerinnen nur die Hände, Füße und das Gesicht preisgeben, gelten als unhygienisch. Doch dieses Verbot, jüngst in Oberhausen von Mitarbeitern der Bäderbetriebe gegenüber einer verhüllten Sechstkläßlerin eines Gymnasiums durchgesetzt, entwickelt sich nun für ganz Nordrhein-Westfalen zum richtungweisenden Präzedenzfall.

In Ermangelung eines entsprechenden Erlasses wurde im Düsseldorfer Schulministerium von Georg Minten und Sabine Krampen-Lietzke ein Gutachten erarbeitet, das die Kollision von Rechtsgütern wie dem staatlichem Bildungsauftrag (Artikel 7) mit der Glaubensfreiheit (Artikel 4) thematisiert. Das Tragen muslimischer Verhüllungen im staatlichen Schwimmunterricht  interpretieren die Autoren dabei zwischen diesen Verfassungsgütern als „schonenden Ausgleich“ – Hallenordnungen hin oder her. Unabhängig auch davon, inwieweit der „Burkini“ tatsächlich ein Ausdruck von Glaubensfreiheit oder nicht doch vom islamischen Recht geboten ist. „Im gemeinsamen Schwimm-unterricht, an dem Mädchen in ihrer islamischen Kleidung teilnehmen, kann Toleranz veranschaulicht und praktisch eingeübt werden“, deutet man sich daher in schönster Multikulti-Dialektik sein Einknicken vor der Scharia schön.

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