© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  31-32/11 29. Juli / 05. August 2011

Meldungen

Belgien: Europarat kritisiert Burkaverbot 

BRÜSSEL. In Belgien ist am Wochenende das vom Parlament beschlossene Burkaverbot in Kraft getreten. Damit ist es künftig allen Personen untersagt, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verschleiern. Bei Verstößen dagegen droht eine Geldstrafe von bis zu 137 Euro. In dem Land tragen Schätzungen zufolge bis zu 300 Frauen die islamische Ganzkörperverschleierung. Unterdessen haben zwei Musliminnen angekündigt, gegen die neuen Regeln vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Das Gesetz sei ein „Frontalangriff auf die muslimische Welt“, kritisierte die Anwältin der Klägerinnen. Bereits im Vorfeld hatte der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Thomas Hammarberg, das belgische und französische Burkaverbot scharf kritisiert: „Statt diesen unglücklichen Diskurs zu befördern, sollten Regierungen und politische Führer lieber resoluter gegen Verbrechen vorgehen, die aufgrund von Vorurteilen begangen werden.“ Das Verbot der Burka sei eine „traurige Kapitulation gegenüber Vorurteilen von Fremdenhassern“, warnte Hammarberg. Der Staat dürfe die Frauen nicht stigmatisieren, sondern müsse vielmehr ihr Recht auf „Respekt des Privatlebens sowie der persönlichen Identität“ schützen. (ho)

 

Südtiroler Schützen gedenken Folteropfern

MERAN/NEUMARKT. Der Südtiroler Schützenbund hat die italienische Regierung aufgefordert, endlich ein Gesetz zu verabschieden, das Folterverbrechen definiert und schwere Strafen dafür vorsieht. Auf Gedenkfeiern unter dem Motto „Schreie in der Nacht“ versammelten sich dazu vergangene Woche in Meran und Neumarkt mehrere hundert Tiroler Schützen und Bürger, um der Südtiroler zu gedenken, die vor 50 Jahren nach der sogenannten „Feuernacht“ (JF 24/11) gefoltert wurden. Vor der ehemaligen Neumarkter und Meraner Carabinierikaserne wurden Folterbriefe verlesen. Im Zentrum der Gedenkfeiern stand aber vor allem die Kritik daran, daß auch heute, über 20 Jahre nach Italiens Unterzeichnung und Ratifizierung des Artikels 5 der Uno-Menschenrechtskonvention, immer noch die Umsetzung des Straftatbestandes der Folter im italienischen Strafgesetzbuch ausstehe. (ctw)

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