© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/11 / 30. September 2011
Politisch gut vernetzte Gewaltäter Christopher P. sitzt im Gefangenentransporter der Stuttgarter Polizei, hält sich an einem Gitter fest und grinst in die Kameras der herbeigeeilten Linksextremisten. Erfolglos versuchen diese noch, ihren „Genossen“ zu befreien. Der wurde wenige Minuten zuvor zu elf Monaten Haft ohne Bewährung wegen „gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung, Körperverletzung eines Polizeibeamten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ verurteilt, wie ein Sprecher des Gerichts der JUNGEN FREIHEIT sagt. Der Verurteilte hatte Anfang Juni zusammen mit einigen anderen Linksextremisten Mitgliedern der Partei Die Freiheit, die auf dem Weg zum Gründungsparteitag des baden-württembergischen Landesverbands waren, in einem Parkhaus aufgelauert, sie überfallen und verprügelt. Dabei schlugen und traten sie auch auf einen am Boden liegenden Mann ein. Nur wenige Tage vorher hatte der „einschlägig vorbestrafte“ Angeklagte zusammen mit mehreren anderen Personen eine Veranstaltung der islamkritischen Pax-Europa-Bewegung auf dem Stuttgarter Schloßplatz gestürmt, eine Bühne besetzt und sich tätlich gegen die Räumung durch die Polizei gewehrt. Noch bevor die Richterin ihr Urteil mit den „fiesen Nazimethoden“ von Christopher P. rechtfertigen kann, müssen Justiz- und Polizeibeamte die etwa 60 Sympathisanten des 25jährigen aus dem Saal werfen. Schon während des Verfahrens werden Prozeßbeobachter immer wieder bedrängt und beleidigt. Wochenlang hatte die gewaltbereite „Antifa“-Szene sich für den Schläger eingesetzt. Auch die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Karin Binder ließ es sich nicht nehmen, eine „Solidaritätserklärung“ zu verfassen. Die lieben „Antifaschistinnen und Antifaschisten“ läßt sie wissen, daß „die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements endlich“ aufhören müsse. Lieber sollte sich „die Stuttgarter Polizei und der Justizapparat“ mit der Demokratie und den Grundrechten beschäftigen. Darin, glaubt die Linken-Politikerin, sei der „Antifaschismus“ fest verankert. Schon daß Christopher P. überhaupt verhaftet wurde, sei deswegen ein „Skandal“. Diese starke Mobilisierung hat ihren Grund. Der
Angeklagte ist eine feste Größe im linksextremen Milieu und fungiert als
Geschäftsführer der ISZ Heslach GmbH, die das „Linke Zentrum Stuttgart“
(Kaufpreis des Hauses zuzüglich Renovierungskosten: etwa 810.000 Euro)
verwaltet. Das Geld, sagt ein Sprecher des Zentrums, stamme „von Privatpersonen
aus unserem Umfeld“. Die Einrichtung ist nach Auskunft des Landesamtes für
Verfassungsschutz Anlaufstelle für linksextreme Gruppen in Stuttgart. So trifft
sich dort die vom Verfassungsschutz beobachtete Rote Hilfe und das
Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS). Und falls bei den
Treffen einmal Langeweile aufkommen sollte, lädt der hauseigene Buchladen zum
Schmökern in der einschlägigen Literatur ein. So finden sich dort unter anderem
das Verbandsmagazin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten, die nach Angaben des
Bundesverfassungsschutzes in einer „sozialistisch/kommunistische Diktatur die
einzig konsequente Angesichts dieser Vernetzung ist es wenig verwunderlich, daß linke Gruppierungen während des Verfahrens versuchten, Belastungszeugen und Opfer einzuschüchtern. So marschieren Ende August mehrere Dutzend teils vermummte Linksextremisten vor dem Haus eines der Opfer auf und diffamieren ihn mit Flugblättern in der Nachbarschaft als „Nazi“ und veröffentlichen die Adresse auf der linksextremen Internetplattform „Indymedia.Linksunten“. Dort hatten sich die Schläger bereits im Juni mit ihren Taten gebrüstet. „Einige AktivistInnen nutzten die Gunst der Stunde“, vermerkte ein anonymer Autor, „um Anhänger der rechten Partei in einem nahegelegenen Parkhaus handfest zu begrüßen.“ Über diesen Bericht freute sich dann jedoch nicht nur die linke Szene. Auch die Ermittlungsbehörden fanden offenbar Gefallen an ihm. So waren dort auch Fotos zu finden, die Christopher P. trotz verpixeltem Gesicht in einem roten T-Shirt eindeutig am Tatort zeigen und maßgeblich zu dessen Verurteilung beitrugen. |