© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/11 / 21. Oktober 2011

Meldungen

Wachsende Gewalt gegen Verbindungen

Berlin. Studentenverbindungen sind in Deutschland wachsender Gewalt von Linksextremisten ausgesetzt. Allein bis Ende September wurden nach Angaben der Deutschen Burschenschaft 107 Straftaten, wie etwa Brandstiftungen, Farbbeutelanschläge und gefährliche Körperverletzungen, verübt. Im gesamten Jahr 2010 seien es 102 Straftaten gewesen. „Besonders besorgniserregend ist die Verdopplung der Zahl von schweren Brandstiftungen von fünf auf bislang zehn in diesem Jahr“, teilte der studentische Dachverband mit. Mit den Brandanschlägen auf Korporationshäuser (JF 12/11) unter anderem in Bonn, Göttingen, Jena und Marburg hätten die Täter rücksichtslos und billigend in Kauf genommen, daß Menschen ernsthaft gefährdet wurden. Die materiellen Schäden belaufen sich nach Angaben des Verbandes auf mehrere hunderttausend Euro. Von den Angriffen seien nicht nur Mitgliedsbünde der Deutschen Burschenschaft, sondern alle Korporationsverbände betroffen. (ms)

 

Gedächnisstätte: Streit um neue Immobilie

Berlin. Die Landesregierung von Thüringen prüft, ob der Verkauf eines Ritterguts im Kreis Sömmerda an den Verein Gedächtnisstätte rückgängig gemacht werden kann. Das kündigte Finanzstaatssekretär Dirk Diedrichs in der vergangenen Woche im Erfurter Landtag an, berichtet die Thüringer Allgemeine. Hintergrund ist die Einschätzung des Vereins als rechtsextrem durch den sächsischen Verfassungsschutz. Der Verkauf der Immobilie an den Verein, der Ende 2009 mit seinem Vorhaben gescheitert war (JF 1/10), im sächsischen Borna eine Gedenkstätte für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges zu errichten, war Ende September bekannt geworden. (ms)

 

Urteil: Hessen darf „schwarze Liste“ führen

Darmstadt. Hessen darf eine Lehrerin wegen ihrer angeblich rechten Gesinnung auf einer „schwarzen Liste“ für ungeeignete Lehrkräfte führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Zuvor war der Pädagogin wegen „berechtigter Zweifel an der Verfassungstreue“ fristlos gekündigt worden. Der Frau wird unter anderem zur Last gelegt, daß sie sich dem Rechtsbündnis „Pro Schwalm-Eder“ angeschlossen hat, dem auch aktive Mitglieder der NPD angehören. Damit liegen für das Gericht hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, daß sich die Frau nicht zu der freiheitlich- demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekenne. Der Lehrerin sei daher eine Einschränkung der Berufswahl zuzumuten, da die Gefahr bestehe, daß sie die Erziehung der ihr anvertrauten Kinder zu verfassungsfeindlicher Einflußnahme mißbrauchen könnte. Das Hessische Kultusministerium führt seit 2008 eine Liste mit Pädagogen, die es als für den Unterricht ungeeignet einstuft. (FA)

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