© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/11 / 04. November 2011

Meldungen

Atomausstieg: Bis 2022 rechtlich machbar

BERLIN. Nachdem die Bundesregierung ihr „milliardenschweres Wahlgeschenk für die Atomkonzerne“ unter dem Eindruck der Katastrophe von Fukushima wieder kassiert habe, schlage sie mit ihrer Ausstiegsentscheidung weiterhin einen „gefährlichen Weg“ ein, klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Nicht erst 2022, sondern noch in dieser Legislaturperiode müsse das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet werden. Das sei „technisch machbar“, so BUND-Chef Hubert Weiger, und könnte zusammen mit der „Energierevolution von unten“, einer staatlich unterstützten Minderung des Energieverbrauchs, zur „echten ökologischen“ Wende führen (Bund-Magazin, 3/11). Rechtlich erhält der Ruf nach Sofortabschaltung aber keine Rückendeckung durch ein brandneues Gutachten der Juristen David Bruch und Holger Greve (HU Berlin), die prüften, ob der Ausstieg nicht Grundrechtspositionen (Berufsfreiheit und Eigentum) der Kernkraft-Betreiber verletze. Kommen sie doch nur unter der Prämisse des Ausstiegs 2022 zum Resultat, daß dann keine Grundrechte der Betreiber verletzt würden (Die Öffentliche Verwaltung, 20/11). (ck)

 

Plagiatorenhatz mit unzuverlässiger Software

ESSEN. Die Jagd auf Plagiatoren nimmt volkssportartige Züge an und zeitigt täglich neue Erfolge. Um eine weitere Entleerung des Doktortitels zu verhindern, unterstützt der Deutsche Hochschulverband das Promovierenden-Forum der Uni Duisburg-Essen. Das ist bemüht, dem durch Guttenberg & Co. erschütterten Vertrauen in die Verfahren der Wissenschaft wieder aufzuhelfen. Ebenso förderte der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ein Pilotprojekt der PH Freiburg, das Dissertationen mit Internetquellen abgleicht. Auf die Plagiatserkennungssoftware sei nur bedingt Verlaß. Diese übersehe häufig abgekupferte Stellen sowie veränderte Übersetzungen ausländischer Texte (Wirtschaft & Wissenschaft, 3/11). (jr)

 

Ätzende Reinigungsmittel nichts für Hausgebrauch

DESSAU. Angesichts von jährlich über 650 Vergiftungen durch Reinigungsmittel hat das Umweltbundesamt (UBA) zu einem maßvollen Gebrauch aufgerufen. „Das UBA rät dazu, auf ätzende Reinigungsmittel mit der orangenen Gefahrenstoffkennzeichnung zu verzichten. Für den Hausgebrauch sind solche Mittel völlig übertrieben“, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Seit der Meldepflicht für Vergiftungen 1990 wurden fast 10.000 Fälle gemeldet, die von Reinigungsmitteln ausgingen. Das UBA rät, beim Einkauf auf das EU-Umweltzeichen, die Euroblume, zu achten. (fis)

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