© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/11 / 02. Dezember 2011

Meldungen

Antisemitismus: Radio Fritz entläßt Moderator

potsdam. Der öffentlich-rechtliche Radiosender Fritz (RBB) hat Ken Jebsen nun doch auf Druck der Jüdischen Gemeinde entlassen. Der Moderator war durch eine E-Mail an einen Hörer in Verruf geraten, seine Sendung war bereits einmal abgesetzt worden. In der persönlichen E-Mail hatte er geschrieben: „Ich weiß, wer den Holocaust als PR erfunden hat.“ Jebsen war zehn Jahre lang Moderator der wöchentlichen Sendung KenFM. Diese bewegte sich oft an der Schwelle zwischen Satire und linker Propaganda. Der RBB teilte sibellynisch mit, Jebsen habe sich nicht an „journalistische Standards“ gehalten. Dieser weist den gegen ihn erhobenen Antisemitismusvorwurf zurück. (rg)

 

„Profil“ muß an FPÖ- Politiker Kabas zahlen

wien. Das Landgericht Wien hat Profil zur Zahlung einer Geldstrafe in ungenannter Höhe an den FPÖ-Politiker Hilmar Kabas verurteilt. Das Politmagazin hatte in einer Meldung unter der Überschrift „Ewiggestrig – FPÖ und Neonazis“ über angebliche Kontakte von FPÖ-Politikern zu Rechtsextremisten auf Facebook berichtet. Das Gericht sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Unterdessen wird ein weiterer spektakulärer Prozeß, in dem ein FPÖ-Politiker im Mittelpunkt steht, noch verhandelt. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wehrt sich gegen den Verleumdungsvorwurf eines ORF-Reporters, der 2010 zwei Skinheads bei einer Strache-Rede filmen wollte. Der Journalist hat nunmehr eingeräumt, daß er den Skinheads 100 Euro pro Drehtag gezahlt hat. (rg)

 

Kaufland: Pressefreiheit kann so anstrengend sein

neckarsulm. Die Unternehmensführung von Kaufland (Werbespruch: „Gutes kann so billig sein“) will Zuerst!, Nationalzeitung und Landser aus dem Sortiment entfernen. Da Kaufland Presseprodukte über Grossisten bezieht, kann die Einzelhandelskette die Zeitschriften aber nicht einfach abbestellen. Sie muß sie anbieten. In einem Schreiben, das der JF vorliegt, werden die Märkte daher aufgefordert, die Hefte „gleich nach Erhalt“ wieder in die „Remikisten des Grossos“ zu legen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Satz: „Da wir die Belieferung aufgrund der in Deutschland gültigen Pressefreiheit nicht untersagen können, gehen Sie bitte wie folgt vor.“ (rg)

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