© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/11 / 16. Dezember 2011

Meldungen

Ex-Senator hat Anspruch auf Übergangsgeld

Berlin. Der scheidende Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Michael Braun (CDU) hat nach seiner zwölftägigen Amtszeit Anspruch auf ein Übergangsgeld. Braun, der wegen beanstandeter Immobiliengeschäften, die er als Notar beurkundet hatte, öffentlich in die Kritik geraten war, hatte am Montag den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) schriftlich um seine Entlassung gebeten. Da er nicht von sich aus zurückgetreten sei, habe er nach Angaben der Innenverwaltung laut Gesetz Anspruch auf mindestens sechs Monate Übergangsgeld, drei davon in Höhe des Amtsgehalts von rund 10.719 Euro und weitere drei Monate in halber Höhe der Bezüge. (ms)

 

Streit über Stasi-Unterlagen-Gesetz

Hamburg. Im Streit um die Versetzung von 45 ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR aus der Stasi-Unterlagen-Behörde wächst der Druck auf Bundespräsident Christian Wulff. Mehrere Verfassungsrechtler haben Wulff dazu aufgefordert, das novellierte Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht zu unterzeichnen, berichtet der Spiegel. In der Kritik stehe vor allem ein neuer Paragraph, der die geplanten Versetzungen ermöglicht. „Es ist ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik, jemanden rückwirkend per Gesetz zu maßregeln für eine Tatsache, die bei seiner Einstellung bekannt war“, zitiert das Magazin den Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis. Der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland kritisierte in der Mitteldeutschen Zeitung die Regelung als „Sondergesetz“ für die 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter. (ms)

 

Asyl für türkische Attentäter

BERLIN. Mehrere türkische Attentäter, die für ein Massaker an Aleviten verantwortlich sind, genießen in Deutschland Asyl. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Im Sommer 1993 kam es im zentraltürkischen Sivas während eines alevitischen Festes zu Spannungen mit der sunnitischen Mehrheit, die sich in einem Pogrom entluden. Nach dem Freitagsgebet wurden Aleviten von Sunniten in einem Hotel eingeschlossen, das in Brand gesteckt wurde. In den Flammen kamen 35 Menschen um. Wie die Bundesregierung nun bekanntgab, leben mindestens neun der flüchtigen Täter mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Von ihnen hatten acht Personen in ihrem erfolgreichen Asylantrag die Verurteilung wegen des Massakers angegeben. Ein weiterer Täter hat mittlerweile mit einer Deutschen ein Kind und besitzt aus diesem Grund eine Aufenthaltserlaubnis. Die von der Türkei gestellten Auslieferungsersuche wurden abgelehnt. In mehreren Fällen sei keine individuell zurechenbare Tatbeteiligung an dem Pogrom nachweisbar, heißt es in der Antwort. (FA)

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