© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/12 06. Januar 2012

Meldungen

„Abzug von V-Leuten nicht zwingend“ 

Berlin. Für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren ist es nach Ansicht von Altbundespräsident Roman Herzog „nicht zwingend“ erforderlich, alle V-Leute aus der Partei abzuziehen. „Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 lediglich moniert, daß der Verbotsantrag wesentlich mit Aussagen von V-Leuten begründet worden war, sagte Herzog, der von 1987 bis 1994 Präsident des Verfassungsgerichts war, der Zeitung Das Parlament. „Grundsätzlich gilt: Wenn ich einen verfassungsfeindlichen Gegner habe, ob er links oder rechts steht, ist mir gleichgültig, dann muß ich aus allen Rohren feuern“, verdeutlichte der CDU-Politiker. Dazu gehöre auch, ihm die Organisations- und Rekrutierungsbasis wegzunehmen. (ms)

 

CSU will Extremisten Geldhahn zudrehen

BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, hat dem Eindruck widersprochen, die CSU strebe eine Sonderregelung für die NPD bei der Parteienfinanzierung an. „Es geht uns selbstverständlich um alle extremistischen Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen, nicht um eine NPD-Sonderregelung“, sagte Müller der Leipziger Volkszeitung.

Dies könne auch andere Parteien, etwa die Linkspartei treffen. Wichtig sei, daß festgestellt werde, welche Parteien „unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ablehnten. Zuvor hatte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt gefordert, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Es sei untragbar, wenn die Partei sich aus staatlichen Mitteln mitfinanziere. „Demokratiefeindliche Parteien müssen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.“ Müllers Vorschlag, alle extremistischen Parteien von der staatlichen Finanzierung auszunehmen, stieß unterdessen bei Linkspartei-Chef Klaus Ernst auf heftige Kritik. Dies widerspreche „demokratischen Grundregeln“, sagte er dem Hamburger Abendblatt. (ho)

 

Streuselkuchen darf schlesisch  bleiben

DRESDEN. Die Bäcker im zu Sachsen gehörenden Niederschlesien können trotz einer anderslautenden EU-Entscheidung (JF 52/11) weiter „Schlesischen Streuselkuchen“ verkaufen. Das geht aus einem Brief der Sächsischen Staatskanzlei an den CDU-Landtagsabgeordneten Volker Bandmann hervor. Polnische Bäcker in Oberschlesien hatten sich 2011 die Bezeichnung „Kolocz slaski/Kolacz slaski“ als „geschützte geographische Angabe“ bei der EU registrieren lassen. Die korrekte deutsche Übersetzung laute aber „Schlesische Kolatsche“. Sachsen hege daher Zweifel, ob damit auch „Schlesischer Streuselkuchen“ gemeint sei. Staatskanzleichef Johannes Beermann berief sich dabei auf eine Prüfung durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das die Einhaltung der EU-Markenschutzverordnung überwacht. (fis)

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