© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/12 10. Februar 2012

Meldungen

Eichmann: Kanzleramt hält Akten zurück

Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanzleramt und dem Bundesnachrichtendienst (BND) vorgeworfen, Unterlagen zu Adolf Eichmann zurückzuhalten. Laut Spiegel will der dem Kanzleramt unterstellte BND die Akte des Organisators des Holocaust teilweise nur geschwärzt herausgeben. Nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts ist dies überwiegend „rechtswidrig“. Eichmann war 1961 in Israel vor Gericht gestellt und später hingerichtet worden. „Sogar die bereits veröffentlichten Verhörprotokolle hält der BND geheim“, kritisiert Anwalt Reiner Geulen, der auf Freigabe der Akten klagt. (ms)

 

Einwandererkinder bleiben häufig zu Hause

Wiesbaden. Kleinkinder aus Einwandererfamilien werden immer noch deutlich seltener außer Haus betreut als gleichaltrige Deutsche. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Betreuungsquote der unter dreijährigen Kinder mit Migrationshintergrund zum Stichtag 1. März 2011 deutschlandweit bei lediglich 14 Prozent. Bei den gleichaltrigen deutschen Kindern war sie mit 30 Prozent mehr als doppelt so hoch. Insgesamt lag die Quote bei Kindern unter drei Jahren bei etwas über 25 Prozent. Im Alter von drei bis fünf Jahren lag die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund mit 85 Prozent ebenfalls deutlich unter der Quote von Kindern ohne Migrationshintergrund (97 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt mit. Die durchschnittliche Betreuungsquote aller Kinder in dieser Altersgruppe lag hier bei 93 Prozent. (ms)

 

Gericht erlaubt nach 20 Jahren Abschiebung

Mainz. Ausländer dürfen auch dann abgeschoben werden, wenn sie seit zwanzig Jahren in Deutschland leben. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in der vergangenen Woche im Fall eines 48 Jahre alten Türken. Der Mann hatte eine in Deutschland lebende Türkin geheiratet und auf diesem Wege eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Wie das Rechtsmagazin Legal Tribune berichtet, wurde der Mann 2007 vom Landgericht Mainz unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt. Er hatte seine Frau zur Prostitution gezwungen und von den Einkünften gelebt. Nach der Verbüßung der Haftstrafe im Januar ordneten die Richter die Abschiebehaft an, was das Verwaltungsgericht nun bestätigte. Insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei eine Abschiebung auch nach so einem langen Aufenthalt in Deutschland zumutbar und diene der Generalprävention für andere Ausländer. (FA)

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