© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/12 24. Februar 2012

Acta: Gefährdet das geplante Anti-Produktpiraterie-Abkommen die Netzfreiheit?
Es geht um totale Kontrolle
Ronald Gläser

Wenn ich eine Zeitung auf der Parkbank liegenlasse, dann ist das legal. Wenn ich das online mache, dann ist es verboten. Warum eigentlich? Die Befürworter einer harten Linie bei der Pirateriebekämpfung argumentieren, das Internet sei ein „rechtsfreier Raum“, den es zu regulieren gelte. Das ist eine beliebte Floskel machtversessener Politiker, denen es darum geht, ihren Einfluß auf Lebensbereiche auszudehnen, die sie nichts angehen.

Das Internet muß nicht reguliert werden. Die Gesetze reichen aus, um Piraterie zu bekämpfen. In Wirklichkeit geht es aber nicht um Piraterie, sondern um den freien Austausch von Informationen. Den möchten Politiker und Konzerne gerne unterdrücken. Deshalb arbeiten sie daran, Internetnutzer zu kriminalisieren. Und sie verdrehen dabei die Worte. Es gilt zwei Begriffe klar zu definieren, die mißverständlich benutzt werden:

1. Piraterie: Natürlich ist das ein Kampfbegriff. Er erinnert an somalische Hasardeure, die mit Kalaschnikows bewaffnet Öltanker angreifen, oder an Captain Hook. Auf jeden Fall an Diebe und Räuber. Aber dieses Bild ist falsch. Jemand, der eine Datei mit einem anderen tauscht, stiehlt nichts. Er teilt Informationen. Die Musikdatei ist nicht auf dem einen Rechner weg, wenn sie auf einem anderen abgespeichert wurde. Es gibt sie jetzt zweimal. Der angebliche Schaden, der durch die sogenannte Piraterie hervorgerufen wird, ist eine Schimäre.

2. Geistiges Eigentum: Noch ein Kampfbegriff. Ein Individuum kann ein Auto sein Eigentum nennen, Bargeld, eine goldene Taschenuhr oder ein französisches Brustimplantat. Auch gibt es Immaterialgüter wie Aktienoptionen oder Wiedergutmachungsansprüche. Geistiges Eigentum im Sinne der Konzerne ist aber ein staatlich garantiertes Monopol auf Wissen. Mehr nicht.

Versuchen wir zu bestimmen, was schützenswert sein sollte und was nicht: Hat jemand ein Buch oder einen Film produziert, dann hat er natürlich Anspruch auf die Vermarktungsrechte. Jemand, der Charlotte Roches Buch „Feuchtgebiete“ unter seinem Namen herausbringt, macht sich strafbar. Klar.

Aber jemand, der das Buch gekauft hat und eine Kopie davon für seinen Nachbarn zieht, ohne dafür etwas zu verlangen, der bewegt sich im Rahmen der Gesetze.Warum sollte jemand, der von der digitalen Version des Buches eine Kopie erstellt, bestraft werden? Wir leben im 21. Jahrhundert. Die Möglichkeiten zum Kopieren sind da. Sie werden nie wieder verschwinden. Das Internet löst sich nicht in Luft auf. Das Urheberrecht darf nicht zum Kohlepfennig des digitalen Zeitalters werden, fordert der Blogger Max Winde. Zu Recht.

Solange Inhalte digital vorliegen, werden sie geteilt. So funktioniert Zivilisation. Indem Menschen Informationen austauschen. Wo wären wir, wenn der erste Höhlenmensch, der herausgefunden hat, wie sich mit Steinen Feuer machen läßt, das Verfahren hätte lizenzieren lassen?

Wer Aspirin erfindet oder das Smartphone oder den Hybridmotor, der soll meinetwegen vom Staat für einen kurzen Zeitraum eine Monopolstellung eingeräumt bekommen, um seine Entwicklungskosten decken zu können. Aber Schutz für eine neuartige Limonade mit Orange-Ingwer-Fenchel-Geschmack geht schon zu weit. Der Staat sollte nicht jeden Quatsch patentieren.

Es gibt übrigens eine einfache Methode, wie die Konzerne sich vor Raubkopierern, die ja in Wirklichkeit nichts rauben, schützen können: indem sie ihre Produkte nicht mehr digital anbieten. Wenn die Plattenfirmen zur Vinylscheibe und Verlage zur Offlinezeitung zurückkehren, dann wäre es auch viel umständlicher, sie zu teilen. Niemand würde es machen. Aber die Konzerne können nicht ihre Produkte digital anbieten und dann den Kunden verbieten, daß sie die neuen Techniken auch nutzen. Das ist eine lebensfremde Vorstellung.

Die Konzerne stehen im Bunde mit den Regierungen, die das Internet kontrollieren wollen. Es mißbehagt den Herrschenden, daß sich Millionen ungehindert austauschen können. Deswegen immer neue Regulierungen des Netzes durch den Staat. Deutschland steht schon jetzt weltweit an zweiter Stelle der Länder, die bei Google Seiten unterdrücken lassen. Auch Twitter hat nun wegen Deutschland eine länderspezifische Zensur eingeführt. Die Mächtigen möchten die Verhältnisse betonieren. Großkonzerne wollen sich pfiffige Konkurrenten vom Hals halten. Und Politiker oppositionelles Gedankengut unterdrücken. Darum geht es bei Acta und all den anderen sogenannten Anti-Pirateriegesetzen.

 

Ronald Gläser, Jahrgang 1973, Studium der Amerikanistik und Betriebswirtschaftslehre, ist seit 2010 als Medien- und Onlineredakteur der JF tätig.

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