© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/12 27. April 2012

Dieses Video ist vielleicht bald wieder verfügbar
Urheberrecht: In dem Musterprozeß zwischen Youtube und der Gema gerieten zwei Weltanschauungen aneinander
Ronald Gläser

Nach der Bekanntgabe des Urteils im Musterprozeß der Verwertungsgesellschaft Gema gegen das Videoportal Youtube um Urheberrechte war die Gema-Internetseite zeitweise nicht erreichbar. Immer wieder wurde sie durch sogenannte DDoS-Angriffe lahmgelegt. Soweit die erwartbaren Reaktionen auf das Urteil des Landgerichts Hamburg. Längst gehören solche Hackerangriffe zur Standardwaffe im Netz.

Das Urteil bedeutet, daß sich Youtube und die Gema einigen müssen. Die Gema fordert eine Umsatzbeteiligung und eine Pauschale pro abgespielter Datei. Youtube will nur die Umsatzbeteiligung bezahlen.

Lieber sperrt Youtube solche Dateien, deren Urheberrechte bei der Gema liegen. Das Unternehmen ist bereits vor geraumer Zeit dazu übergegangen, entsprechende Videos zu löschen, was diesen Dienst immer unattraktiver werden läßt. Deutsche Nutzer bekamen so immer öfter den Hinweis zu lesen: „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar.“

Youtube definiert sich selbst als Betreiber einer Plattform – nicht als eigenständiger Medienanbieter. Das Gericht ist dem Unternehmen teilweise weit gefolgt. Die Musikvideos, in denen es in dem Prozeß ging, und alle weiteren geschützten wird Youtube zwar löschen müssen. Die Firma kann aber nicht präventiv gezwungen werden, ihren Bestand auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.

Gema-Kritiker setzen das Löschen der Inhalte mit Zensur gleich und halten der Gema entgegen, daß sie eine intransparente und teure Umverteilungsbehörde sei. 127 Million Euro betragen die Kosten für die Verwaltung laut Wikipedia – und damit rund 15 Prozent der Einnahmen. Allein Behördenchef Harald Heker verdient laut Branchenberichten über 40.000 Euro im Monat. VG Wort und Bild kommen angeblich mit sieben Prozent aus.

Auch die Geschichte vom Online-Klau, der Künstler arm mache, wird durch die Realität nicht gedeckt. Der häufigste Abmahngrund in Deutschland sind abgespielte Musikvideos von Lady Gaga. Das Vermögen der Sängerin wird auf 68 Millionen Dollar geschätzt.

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