© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/12 04. Mai 2012

Meldungen

SPD prüft Klage gegen Betreuungsgeld

Berlin. Die SPD erwägt eine Verfassungsklage gegen das geplante Betreuungsgeld. „Wenn das Gesetz vorliegt, werden wir es auf Verfassungsmäßigkeit prüfen“, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig dem SWR. „Es gibt schon jetzt Gutachten, die es für bedenklich halten, weil ja viele Familien von dem Betreuungsgeld außen vor gelassen werden. Wenn die Verfassungswidrigkeit gegeben ist, klagen wir.“ Nach Ansicht der Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern könne es nicht sein, daß es nur dann Unterstützung für Familien gebe, wenn sie ihr Kind nicht in die Kita schicken. „Betreuungsgeld schön und gut, aber bitte nicht geknüpft an die Bevormundung von Eltern, daß sie ihr Kind nicht in eine Kita schicken. Deshalb ist es kein warmherziges Betreuungsgeld, sondern eine eiskalte Fernhalteprämie.“ (ms)

 

Kristina Schröder fordert leichteren Kita-Bau

Berlin. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die Bundesländer und Kommunen aufgefordert, auf übertriebene Bauvorschriften für Kindertagesstätten zu verzichten, um den von der Bundesregierung geplanten Kita-Ausbau zu beschleunigen. Für die Umsetzung des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf eine Kita-Betreuung für Kinder unter drei Jahren seien vielerorts überhöhte Baunormen hinderlich“, sagte sie der Saarbrücker Zeitung. Das reiche von Denkmalschutzvorschriften über Deckenhöhe bis zu getrennten Toiletten für weibliche und männliche Erzieher. „Selbst wenn eine Kita direkt neben einem öffentlichen Spielplatz liegt, braucht sie nach Vorschrift zusätzlich einen eigenen Spielplatz“, verdeutlichte Schröder. (ms)

 

Bundesrat fordert Strafen für Haßdelikte

BERLIN. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sogenannte Haßdelikte ins Strafrecht aufzunehmen. Rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive sollen strafverschärfend gewertet werden. „Dem erhöhten Unrechtsgehalt muß das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung des Gesetz-entwurfs. Anders als bei sonstigen Verbrechen geschähen diese „nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer“, sondern aus „Menschenfeindlichkeit“. Haßdelikte seien zwar allgemein Gewalttaten, bei denen das Opfer aufgrund seiner politischen Einstellungen, Volks- oder Rassezugehörigkeit,
sexuellen Neigung und dergleichen ausgesucht wurde. Als Beispiel für die Rechtspraxis erwähnt der Gesetzentwurf aber lediglich „rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe“. Gegen diese wolle man mit der Strafgesetzänderung ein „deutliches Zeichen setzen“. Rechtsexperten lehnen dagegen eine solche Gesetzgebung als Gesinnungsstrafrecht ab. (FA)

 

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