© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  20/12 11. Mai 2012

Thomas Krüger muß zu Hause bleiben
Innenministerium: Reisebeschränkungen für BpB-Chef
Felix Krautkrämer

Lange Jahre konnte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Krüger in der Bundeszentrale für politische Bildung weitgehend ungestört schalten und walten. Vom damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) 2000 zum Präsidenten der Bundesbehörde mit Hauptsitz in Bonn und millionenschwere Jahresetat ernannt, schien sich kaum jemand daran zu stören, daß Krüger mitunter ein etwas seltsames Verständnis von politischer Bildung an den Tag legte und es auch mit der politischen Ausgewogenheit, zu der die Bundeszentrale verpflichtet ist, nicht immer so genau nahm. Mal wurde unter seiner Verantwortung ein Demokratiepreis an eine linksextremistische Internetplattform verliehen, mal verglich Krüger Evangelikale mit Islamisten – stets ohne Konsequenzen.

Während Schily als Krügers Dienstherr verständlicherweise wenig Grund dafür sah, den von ihm in Position gebrachten Parteifreund zu maßregeln, schien sein Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) die Personalie mit Rücksicht auf die SPD und den Koalitionsfrieden nicht anpacken zu wollen. Als dann 2009 die schwarz-gelbe Bundesregierung antrat, erwarteten nicht wenige Kritiker Krügers, daß Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Zügel anziehen würde. Aber Krüger genoß auch unter de Maizière weitgehend Narrenfreiheit, wie er im Oktober 2010 eindrucksvoll mit seiner Skandalrede zum Thema Gender Mainstreaming unter Beweis stellte (JF 47/10).

Doch seit Anfang des Jahres scheint sich der Wind gedreht zu haben. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will dem Treiben Krügers offenbar nicht länger tatenlos zusehen. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT untersagte er dem Präsidenten der Bundeszentrale eine Dienstreise nach Westafrika. Ein einmaliger Vorgang und für Krüger ein Affront.

Doch für den früheren Berliner Familiensenator, dem eine gewisse Reisefreudigkeit nachgesagt wird, sollte es noch dicker kommen. Per Erlaß, der der JF vorliegt, ordnete das Innenministerium an, daß künftig alle Dienstreisen mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dabei sind Reiseziel, Reisegrund und die Dauer der Dienstreise sowie gegebenenfalls die vorgesehenen Vertretungsregelungen anzugeben. Zu den Hintergründen des Erlasses schweigt das Innenministerium ebenso wie zu der untersagten Dienstreise Krügers. Auf mehrmalige Nachfrage hieß es, die Angelegenheit betreffe „verwaltungsinterne Vorgänge“, zu denen man keine Stellung nehme.

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