© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/12 18. Mai 2012

Meldungen

Verbot: Experte räumt NPD gute Chancen ein

Hamburg. Der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok räumt der NPD im Falle eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht gute Chancen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Dort seien die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteienverbot deutlich strenger. „Das Bundesverfassungsgericht will möglichen Gefahren schon weit im Vorfeld begegnen, nach Straßburger Recht muß die Gefahr aber bereits vorliegen“, sagte Morlok dem Spiegel. Für die Straßburger Richter sei die Frage wichtig, „ob eine extremistische Partei nach ihren bisherigen Wahlergebnissen tatsächlich kurz davor steht, die Macht zu erlangen– und davon ist die NPD weit entfernt“. Nach Ansicht Morloks könnte das Verfassungsgericht eine erfolgreiche Klage der NPD in Straßburg gegen ein mögliches Verbot kaum ignorieren. (ms)

 

Königshaus kritisiert Defizite bei Luftrettung

Berlin. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Helmut Königshaus, hat die mangelnde Fähigkeit der Bundeswehr zur Luftrettung verwundeter Soldaten in Afghanistan kritisiert. „Es ist bedauerlich, daß wir noch nicht selbst im Notfall deutsche Kräfte von überall her retten und evakuieren können“, sagte der FDP-Politiker der Leipziger Volkszeitung. Er verwies darauf, daß die den Deutschen fehlenden Luftrettungskapazitäten in Afghanistan derzeit noch immer von der amerikanischen Armee ausgeglichen werden. Königshaus sagte, er könne nur hoffen, daß es stimme, daß Mitte 2013 zumindest teilweise eigene Hubschrauber eingesetzt werden könnten. Die Absicherung mit eigenen Rettungshubschraubern im Einsatz muß sichergestellt werden, forderte der Wehrbeauftragte. (ms)

 

Gericht verweigert Ausländern neue Namen

GÖTTINGEN. Ausländer dürfen sich keine deutsch klingenden Vor- und Nachnamen zulegen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit die Klage einer Familie aus Aserbaidschan zurückgewiesen. Die als Asylanten anerkannten Eltern hatten für sich und ihre drei Kinder deutsch klingende Namen gefordert, um sich vor Diskriminierung zu schützen. Nach Ansicht der Richter reiche es für eine Änderung des Namens nicht aus, wenn dieser fremdsprachigen Ursprungs sei. Weder würden Vor- noch Nachnamen die Familie aus der Masse der ausländischen Namen in Deutschland hervorheben, noch seien diese kompliziert zu schreiben. Zwar wurde die von der Familie geäußerte Angst vor Diskriminierung durch den Namen vom Gericht prinzipiell nicht ausgeschlossen. Doch ein moslemischer Vorname alleine werde von anderen nicht als eine aktive Glaubensausübung angesehen. Zudem sei es nicht Aufgabe des Namensrechtes, gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. (FA)

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