© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/12 22. Juni 2012

Karlsruhe rüffelt ESM-Beschluß der Bundesregierung
Erste Duftmarke
Björn Schumacher

Volkskrankheit Nummer eins ist die politische Knochenerweichung EU-höriger Funktionseliten. Selbst Angela Merkels taumelndes Bemühen um Schadensbegrenzung fördert höchstens Legendenbildungen zu ihrer Person.

De-facto-Repräsentant des Volkes ist das Bundesverfassungsgericht, das am Dienstag eine erste Duftmarke zum ESM-Vertrag gesetzt hat. Es bemängelte, daß die Bundesregierung den Deutschen Bundestag nicht in allen Einzelschritten frühestmöglich über das Projekt unterrichtet habe. Das noch ausstehende Grundsatzurteil zum dauerhaften Rettungsschirm des ESM, dem die Parlamentarier bald pflichtschuldig zustimmen werden, dürfte die schlimmsten Amputationen deutscher Staatsgewalt für verfassungswidrig erklären oder per grundgesetzkonformer Auslegung entschärfen.

Die penetranten Versuche der süd- und westeuropäischen „Wertegemeinschaft“, ihre Pumpwirtschaft auf Kosten Deutschlands zu verlängern, werden indes weitergehen. Auf Dauer können nur die Völker der EU-Geberländer ihre schleichende Enteignung und den moralischen Bankrott Europas verhindern. Sie müssen sich auf ihr natürliches Widerstandsrecht gegen die Abschaffung von Nationalstaat und Demokratie besinnen. Dank Artikel 20 des Grundgesetzes ist dieses Widerstandsrecht auch ein Verfassungsprinzip.

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