© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/12 29. Juni 2012

Umwelt
Menetekel Glühbirne
Volker Kempf

Zwei Ingenieure haben die Tatsache genutzt, daß eine Glühbirne elektrische Energie zu 95 Prozent in Wärme umwandelt. Sie ließen 40.000 Glühbirnen in China produzieren, um sie in Deutschland als Miniheizung zu verkaufen (JF 43/10). Doch der Zoll monierte, daß diese Lieferung unter die EU-Glühlampenverordnung von 2009 fällt. Die Bezirksregierung Köln erließ eine Ordnungsverfügung gegen den Lampenverkauf. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte vorige Woche das Vorgehen der Kölner Kollegen (Az. 3 K 181/11). Das Hauptargument lautet, aus Verbrauchersicht seien die Glühbirnen – Physik hin oder her – Leuchtmittel. Aber den Verbraucher gibt es nicht. Manche nutzen Glühbirnen, um unbeheizte Räume im Winter über dem Gefrierpunkt zu halten. Es müßte also per Etikett klargemacht werden, daß sie nur zu diesem Zweck eingesetzt werden dürfen. Das hätte aber auch bedeutet, in Wohnräumen Glühbirnen zumindest als Zusatzheizung verwenden zu können.

Das wäre der Wiedererlaubnis der Glühbirne durch die Hintertür gleichgekommen. Diese Gelegenheit wurde verpaßt. Dabei ist weiter ungelöst, daß der Verbraucher toxisch problematische Kompaktleuchtstofflampen (LED-Birnen sind noch zu teuer) verwendet, aber zu selten zu den Sammelstellen bringt, wie der Freiburger Bereichsleiter Schadstoffsammlung warnt. Einige Sparbirnen zerschellen und belasten so Räume mit Quecksilber. Das sind in der Summe viele kleine Katastrophen. Die beiden Ingenieure können sich zumindest sagen, sie haben alles getan, was in der EU menschenmöglich war, um dieses Unheil abzuwenden. Wird nun eine neue Partei gegründet? Auch hier hätten die beiden Ingenieure die Logik auf ihrer Seite. Die Glühbirne und ihr Schicksal sind längst zum Menetekel einer wuchernden EU-Bürokratie geworden.

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