© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30-31/12 20. Juli / 27. Juli 2012

Meldungen

CDU: Bosbach verteidigt „Berliner Kreis“

Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hat die Kritik am konservativen „Berliner Kreis“ innerhalb der Union zurückgewiesen. „Wir wollen der CDU, die uns am Herzen liegt, nicht schaden, wir wollen helfen“, sagte Bosbach der Rheinischen Post. Offenbar sei es jedoch unerwünscht, wenn sich Wertkonservative innerhalb der Union treffen. Er reagierte damit auf Vorwürfe von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), der zuvor deutlich gemacht hatte, daß die CDU nie eine konservative Partei gewesen sei, „sondern immer eine Volkspartei, unideologisch und dem einzelnen Menschen zugewandt“. Er selbst fühle sich als Konservativer nach wie vor in der Union gut aufgehoben, sagte er der Welt. Ähnlich äußerte sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU). Statt Manifeste vorzubereiten, komme es darauf an, im entscheidenden Moment Flagge zu zeigen, kritisierte er im Focus. (ho)

 

Finanzausgleich: Bayern kündigt Klage an

München. Bayern hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich angekündigt (Kommentar Seite 2). Zur Begründung hieß es in einem entsprechenden Beschluß des bayerische Kabinetts vom Dienstag, die Gespräche mit den Empfängerländern der Zahlungen von insgesamt 7,3 Milliarden Euro, zu dem der Freistaat im vergangenen Jahr 3,7 Milliarden Euro beigetragen haben, seien gescheitert. Bayern drängt seit Jahren auf Korrekturen des Umlagesystems. Offen ist noch, ob sich die anderen Geberländer, Hessen und Baden-Württemberg, die ebenfalls Änderungen fordern, sich der Klage in Karlsruhe anschließen. (ms)

 

Asyl: Gericht untersagt Abschiebung

Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien untersagt. Ihnen drohe dort „aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“, begründete das Gericht in der vergangenen Woche seine Entscheidung. Geklagt hatte eine Familie, die im April 2011 aus Syrien zuerst über Griechenland nach Italien gekommen war, dort aber kein Asyl beantragte. Statt dessen gelang es der Familie, nach Deutschland zu kommen, wo sie umgehend einen Asylantrag stellte. Nach der europäischen Flüchtlingsvereinbarung „Dublin II“ ist dasjenige Land für den Asylantrag zuständig, welches der Antragsteller zuerst betritt. Daher sollte das staatenlose palästinensische Ehepaar aus Syrien mit seinen drei Kindern nach Italien abgeschoben werden. Dagegen wehrte sich die Familie mit der Begründung, sie sei in Italien aufgefordert worden, das Land zu verlassen. (krk)

 

Umfrage der Woche

Neues Meldegesetz: Ist die Aufregung um das neue Meldegesetz berechtigt?

Ja, die Meldedaten der Bürger sind hochsensibel und dürfen nicht an Privatunternehmen weitergeleitet werden. 40,4 %

Nein, die meisten Parlamentarier haben keine Ahnung von den Gesetzen, über die sie abstimmen. 16,7 %

Nein, die Privatwirtschaft benötig verläßliche Meldedaten für ihren Zahlungsverkehr. 2,4 %

Ja, daß der Bundestag ein solch wichtiges Gesetz in weniger als einer Minute durchwinkt, ist ein Skandal. 40,5 %

abgegebene Stimmen gesamt: 1995

Aktuelle Umfrage: Das Verfahren in Karlsruhe zieht sich hin: Stoppen die Richter den ESM?

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