© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/12 17. August 2012

Informationsfreiheit für Historiker: Nur auf dem Papier
Akteneinsicht nach Willkür
(wk)

Das zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein wahrer Segen für jeden Historiker, denn es sichert den voraussetzungslosen und einklagbaren Zugang zu staatlichen Unterlagen – so scheint es zumindest. Denn in der Realität wird der Anspruch auf Akteneinsicht durch ein Gewirr spezialgesetzlicher Regelungen unterlaufen. So richtet sich die Nutzung sämtlicher ins Bundesarchiv verbrachter Dokumente nach wie vor nach dem Bundesarchivgesetz mit seinen weitgefaßten Schutzfristen und Sonderklauseln. Und de facto überhaupt nicht zugänglich sind die Akten des Bundestages, welche dessen parlamentarische Tätigkeit dokumentieren. Das gleiche gilt für Unterlagen aus dem Bereich der Rechtsprechung der Bundesgerichte. Darüber hinaus existiert auch keinerlei Rechtsanspruch auf eine Wiederbeschaffung von Informationen, wenn die staatliche Institution Material vernichtet hat. Hierauf verweisen Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut in Warschau und Bastian Stemmer von der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten in der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (6/2012), wobei sie noch hinzufügen, daß die Bundesbehörden in der Vergangenheit jeden dritten Antrag auf Akteneinsicht komplett oder teilweise abgelehnt haben.

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