© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  36/12 31. August 2012

Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung nach Ungarn
Lobby in Richterrobe
Michael Paulwitz

Steht „Pro Asyl“ über geltendem europäischem Recht? Für die Richter des Verwaltungsgerichts in Stuttgart ist das wohl so: Weil der Asyllobbyverein dem EU-Mitgliedsstaat Ungarn „unmenschliche Behandlung“ von Asylanten und „systemische Mängel“ des Asylverfahrens unterstellt, hat das Gericht die auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung verfügte Abschiebung eines Iraners dorthin untersagt.

An Arroganz ist dieser Richterspruch kaum zu überbieten. Nicht nur, daß sich ein deutsches Provinzgericht anmaßt, pauschal einen mit Deutschland vertraglich verbundenen demokratischen Partnerstaat abzuqualifizieren, es unterminiert auch das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültige Rechtsprinzip, daß für Asylanträge grundsätzlich das Erstaufnahmeland zuständig ist.

Der Affront hat indes Methode: Mit identischen Begründungen haben deutsche Gerichte, aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bereits Abschiebungen nach Italien und Griechenland verhindert. Ziel der Asyl-Lobbyisten in Richterrobe ist offenkundig, aus gutem politischen Grund getroffene Einwanderungsregeln juristisch zu sabotieren und das Tor zur ungeregelten Massenimmigration auf der Asylkarte wieder weit aufzustoßen. Zwanzig Jahre nach den fremdenfeindlichen Übergriffen in Rostock-Lichtenhagen ist das ein gefährliches Spiel mit dem Feuer.

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