© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  39/12 21. September 2012

Zeitschriftenkritik: Z für Zukunft
Fragen von Leben und Tod
Werner Olles

Die massenhafte Abtreibung ungeborener Kinder gehört in Deutschland zu den Tabuthemen in einer im übrigen fast völlig tabulosen Gesellschaft. Politik und Medien haben über dieses Phänomen quasi ein Sprachverbot verhängt. Warum das so ist, erklären eine Reihe hervorragender Beiträge in der aktuellen Ausgabe (Nr. 8, August/September 2012) der etwa sechsmal jährlich erscheinenden Zeitschrift Z für Zukunft (Untertitel: „Das Umdenk-, Impuls-, Zukunfts-, Gestaltungs-Magazin“). Bereits in seinem Editorial legt Chefredakteur Peter Ischka den Finger in die Wunde mit der Frage: Wohin haben wir uns nur entwickelt, daß das Recht auf Leben für Ungeborene, Behinderte, potentielle Organspender und Alte immer subtiler in Frage gestellt wird? Tatsächlich geht es beispielsweise beim Marsch für das Leben schon längst nicht mehr allein um das zum Himmel schreiende Unrecht der Abtreibung, sondern immer mehr auch darum, wen wir am Leben lassen, wen wir wie am Ende verwerten und wen wir wie aus dem Leben zwingen.

Obwohl es dabei um Leben und Tod geht, sind die engen Zusammenhänge zwischen Abtreibung, Reproduktionsmedizin, Organtransplantation und Euthanasie noch nicht im Bewußtsein der Mehrheit unseres Volkes angekommen. Gottes Schöpfungsordnung und der Wert des menschlichen Lebens sind bei weitem nicht mehr die selbstverständliche Grundlage unseres Zusammenlebens. Seit vor vier Jahrzehnten die Liberalisierung der Abtreibung durchgesetzt wurde, weisen Kritiker immer wieder auf den Dammbruch hin, den diese falsche Entscheidung auch im Hinblick auf weitere bio-ethische Fragestellungen aufwirft. Inzwischen weiß man, daß die Geschichte ihnen leider Recht gegeben hat. So war es nur eine Frage der Zeit, wann man von der Abtreibung zur Euthanasie kommen würde und schließlich zu der Debatte darüber, ob Kinder auch nach der Geburt legal getötet werden können. Dabei denken die Medizinethiker, die diese Frage in der angesehenen Fachzeitschrift Journal of Medical Ethics unbefangen erörterten (JF 12/12), nur konsequent zu Ende, was durch den Dammbruch der faktischen Abtreibungslegalisierung moralisch längst ins Rutschen gekommen ist.

Diese Menschenopfer-Ideologie macht auch vor Sterbenden nicht halt. In seinem Beitrag „Fehldiagnose Hirntod“ schreibt der Sachbuchautor Richard Fuchs, daß inzwischen alles darauf hinausläuft, sterbende Menschen für die Gewinnung von Organen auszubeuten. So erhielt die Bundesärztekammer mit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes das Deutungsmonopol zur Feststellung des Todes. Obwohl es keinerlei wissenschaftliche Begründung dafür gibt, gilt seit dieser Zeit der „Hirntod“ als Tod des Menschen. Eine Organentnahme an einem Hirntoten ist jedoch ein fremdnütziger Eingriff an einem sterbenden Menschen und nicht zuletzt auch eine eklatante Verletzung seiner Menschenwürde und seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Kontakt: Zukunft Europas e.V., Postfach 1409, 73014 Göppingen. Das Einzelheft kostet 4,95 Euro, das Jahresabo 29 Euro

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