© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/12 28. September 2012

Bundesgerichtshof verurteilt Post zu Neutralität
Im Sinne der Pressefreiheit
Eike Erdel

Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Post vergangene Woche verurteilt, eine Publikation der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung zu verteilen. Wie schon vor fast neun Jahren nach der Kündigung von Konten der Republikaner durch die Postbank stellte der Bundesgerichtshof erneut klar, daß auch nach der Privatisierung der früheren Bundespost die Grundrechte durch deren Rechtsnachfolger unmittelbar anzuwenden sind.

Die Karlsruher Richter führten aus, daß die Pressefreiheit für den Staat eine Neutralitätspflicht begründet, die jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verbietet. Genauso hat nach dem Urteil künftig auch die privatisierte Post die Pressefreiheit und andere Grundrechte zu beachten und sich politisch neutral zu verhalten. Es steht der früheren Bundesbehörde demnach nicht zu, zwischen ihr genehmen und von ihr abgelehnten Meinungen zu differenzieren.

Der Bundesgerichtshof hat damit die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Nachdenklich stimmt aber, daß zuvor Landgericht und Oberlandesgericht die Bedeutung der Pressefreiheit verkannten und die Klägerin erst nach fast vier Jahren Prozeß recht bekommt. Wie schon so oft vorher war es auch hier nicht möglich, in den unteren Instanzen die Grundrechte durchzusetzen. Der Rechtsstaat funktioniert zwar, aber nicht einwandfrei.

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