© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/12 19. Oktober 2012

Gesinnungsdruck im Namen des Friedens: „Zivilklauseln“ für Universitäten
Wissenschaftsfreiheit ist bedroht
(wk)

Derzeit verabschieden viele Universitäten auf Druck akademischer Friedensgruppen, der Gewerkschaften und anderer Institutionen sogenannte „Zivilklauseln“. Diese sollen Forschungen unterbinden, deren Ergebnisse auch militärisch genutzt werden könnten. Hierzu bemerkt der Marburger Staatsrechtler Hans-Detlef Horn in der neuesten Ausgabe von Forschung und Lehre (10/2012), daß derartige Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit verfassungswidrig seien. Zum einen gebe es heute einfach zu viele Themen, denen man auch militärische Aspekte zuschreiben könne; deshalb bestehe die Gefahr erheblicher „struktureller Flurschäden“ in der Wissenschaftslandschaft. Zum anderen öffnen die Zivilklauseln „das Tor zu einer Tendenzforschung oder Tendenzuniversität“ und laden geradewegs dazu ein, weitere „zeitgeistige Tabuformeln“ zu entwickeln und in rechtliche Vorschriften zu gießen: „Man denke etwa an vergleichbar finale Tierschutz- oder Ökologieklauseln, an Klimaschutz-, Sozialverträglichkeits- oder Dritte-Welt-Klauseln, an Gender-, Religions- oder Menschenrechtsklauseln.“ Genau das aber verbiete der Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort sei unzweideutig geregelt, daß die Wissenschaft unter keinem Gesinnungsvorbehalt stehe, was auch Gruppierungen mit „antimilitaristischen Reflexen“ zu akzeptieren hätten.

www.forschung-und-lehre.de

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