© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/12 30. November 2012

Der volksbezogene Nationsbegriff
Eine deutsche Differenzierung
Michael Paulwitz

Zwei Deutsche“ in Pakistan von US-Drohne getötet: Bünyamin E., ein Türke aus Wuppertal, Samir H., ein Tunesier aus Aachen. – Berliner Staatsanwälte ermitteln nicht wegen Volksverhetzung gegen eine deutschenfeindlich pöbelnde türkisch-arabische Jugendgang, weil die Täter selbst „Deutsche“ seien und ihre „eigene Gruppe“ beleidigten. – Die aus der Türkei stammende Journalistin Hatice Akyün behauptet, sie sei „schon länger Deutsche“ als Angela Merkel, weil sie ja den bundesdeutschen Paß schon viel früher bekommen habe: Drei Beispiele aus den letzten Jahren für die alltägliche Begriffsverwirrung um die Frage: Wer ist Deutscher?

Die Frage erreicht periodisch eine breitere Öffentlichkeit, wenn in Begegnungen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft Schweinsteiger, Müller und Neuer zusammen mit Özil, Boateng und Khedira für Deutschland spielen und die drei Letztgenannten regelmäßig die Lippen verklemmt zusammenkneifen, wenn die Nationalhymne erklingt. Ist Mesut Özil, Sohn türkischer Eltern, ein „Deutscher“? Nach der Staatsbürgerschaft, der Nationalität, fraglos; aber auch nach der Volkszugehörigkeit? Wie sehr identifizieren sich die Nationalspieler „mit Migrationshintergrund“ mit Deutschland? Betrachten sie sich selbst im Inneren als Deutsche?

Schon die Frage steht unter „Rassismus“-Verdacht. Für Multikulturalisten und Einwanderungslobbyisten ist die Sache nämlich ganz einfach und duldet keinen Widerspruch: „Deutscher“ ist ein technischer Begriff, der lediglich die Einwohnerschaft eines bestimmten Territoriums beschreibt. Es soll keine Völker geben, nur „Menschen“. Ethnische Unterschiede und Identitäten seien bloß ein „Konstrukt“. Gleiche Rechte für alle, wer hier lebt, wer den deutschen Paß hat – am besten sollen den sowieso alle bekommen –, ist „Deutscher“.

Das ist ein wirtschaftskompatibles und globalisierungsfreundliches Verständnis von Nationalität, das auch die politische Klasse der EU zugrunde legt: Staat gleich territoriale Verwaltungseinheit, Staatseinwohnerschaft gleich Nation, nationale Fragen und Bindungen sind auszuschalten, weil sie die freien Waren- und Menschenströme stören. In der schönen neuen EU-Welt soll es nur noch diese technokratisch reduzierte Version des etatistischen französischen Nationsbegriffs geben, der die Staatsbürgerschaft nach dem Territorialprinzip zuerkennt: Franzose ist, wer in Frankreich lebt und geboren wurde.

Wer dieses „ius soli“ („Recht des Bodens“) gegen das Abstammungsprinzip des „ius sanguinis“ („Recht des Blutes“) ausspielt und nur Ernest Renans Formel von der Nation als „tägliches Plebiszit“ im Ohr hat, übersieht freilich, daß bereits im Begriff der Nation die Ursprungsbedeutung als Abstammungsgemeinschaft (von lat. „nasci“, „geboren werden“) mitschwingt; auch die etatistische, am Staatsgebiet orientierte französische Auffassung setzt die ethnisch homogene Nation als selbstverständliche Bedingung politischer Einheit voraus. Bodenständige Angehörige anderer Völker auf französischem Boden – Bretonen, Basken, Okzitanier, Deutsche – waren deshalb über Jahrhunderte einem gnadenlosen Assimilationsdruck ausgesetzt, der erst heute angesichts millionenfacher Einwanderungsströme aus außereuropäischen Ländern versagt.

Bei der Ausprägung des deutschen Volks- und Nationsbegriffs im Zeitalter des Idealismus und der Romantik stand nicht zentralstaatliche Zwangshomogenisierung à la française im Mittelpunkt, sondern Einheit und Freiheit, die Überwindung der politischen Zersplitterung des deutschen Siedlungsgebiets. Im Deutschen wird deshalb sorgfältiger als andernorts zwischen „Volk“ und „Nation“ unterschieden: Nation beschreibt dabei das politisch organisierte Staatsvolk, das als Träger eines Nationalstaates zugleich handelndes und souveränes Subjekt im internationalen Verkehr mit anderen Nationen ist, während unter Volk eine ethnisch-kulturelle, durch gemeinsame Geschichte und Überlieferungen verbundene Abstammungs-, Sprach- und Kulturgemeinschaft zu verstehen ist.

Volk und Nation sind nicht notwendig deckungsgleich und waren es tatsächlich in der europäischen und insbesondere deutschen Geschichte häufig auch nicht. Angehörige desselben Volkes können in verschiedenen Staaten leben und Glieder unterschiedlicher Nationen sein, während Angehörige unterschiedlicher Völker oder Volksgruppen durchaus zu einer Nation verbunden sein können.

„So weit die deutsche Zunge klingt“, antwortet Ernst Moritz Arndts Lied auf die Frage „Was ist des Deutschen Vaterland?“ und meint damit nicht nur die politische, sondern auch die kulturelle Gemeinschaft. An diesem „volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff“ hält unter den relevanten gesellschaftlichen Gruppen praktisch als eine der letzten die – staatenübergreifend in Deutschland und Österreich organisierte – Deutsche Burschenschaft fest, die ihn als Teil der deutschen Nationalbewegung vor zwei Jahrhunderten entscheidend mitgeprägt hat.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird der volksbezogene Nationsbegriff zwar dem Buchstaben nach zugrunde gelegt, faktisch kümmert sich die Politik schon lange nicht mehr darum. Daß beispielsweise Aussiedler keine gewöhnlichen Einwanderer sind, sondern Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die ein Recht auf den deutschen Paß haben, ist aus dem öffentlichen Bewußtsein weitgehend verschwunden; im täglichen Diskurs werden sie mit „Migranten“ in einen Topf geworfen. Diese Ignoranz ist fatal, denn auch nach der Wiedervereinigung gibt es noch Deutsche außerhalb der deutschen Grenzen, die politische Fürsorge verdient hätten – als Folge der Niederlagen in beiden Weltkriegen und der anschließenden territorialen Zerstückelungen und Vertreibungsgenozide, aber auch, weil das historisch entstandene Volksdeutschtum in Mittel-, Ost- und Südosteuropa in Resten noch immer besteht.

Ungarn, der zweite große Verlierer des Versailler Systems, kennt den volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff ebenfalls. „Wir versprechen, daß wir die geistige und seelische Einheit unserer in den Stürmen des vergangenen Jahrhunderts in Teile zerrissenen Nation bewahren“, heißt es in der „Nationales Glaubensbekenntnis“ überschriebenen Präambel der neuen Verfassung; und weiter: „Geleitet von der Idee der einheitlichen ungarischen Nation, trägt Ungarn Verantwortung für das Schicksal der außerhalb seiner Grenzen lebenden Ungarn, fördert den Bestand und die Entwicklung ihrer Gemeinschaften, unterstützt ihre Anstrengungen zur Bewahrung ihres Ungarntums, bringt ihre Zusammenarbeit untereinander und mit Ungarn voran.“ Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß Ungarn auch deswegen unter Dauerfeuer aus Brüssel steht, weil seine politische Elite an diesem in EU-Europa unerwünschten „zweifachen Nationsbegriff“ festhält.

Deutschland gibt dagegen den Musterschüler und verabschiedet sich zügig von seinem traditionellen Volks- und Nationsbegriff. Die rot-grüne Reform von 2000 hat das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht hin zum „französischen“ ius soli umgekrempelt und damit die Linie fortgesetzt, die schon die Kohl-Regierung mit der vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble eingeführten „Anspruchseinbürgerung“ eingeschlagen hatte. Die absehbare Aufhebung der von Rot-Grün eingeführten „Optionsregelung“, die hier geborenen Einwandererkindern automatisch den deutschen Paß verleiht und sie erst nach Erreichen der Volljährigkeit zur Entscheidung für diese Staatsbürgerschaft oder die der Eltern verpflichtet, wird den Anteil eingebürgerter Einwanderer an den kommenden, das Land schon in naher Zukunft prägenden Alterskohorten weiter deutlich ansteigen lassen. Für 2010 bezifferte das Statistische Bundesamt den Anteil der unter Zehnjährigen „mit Migrationshintergrund“ auf ein Drittel; vier Fünftel von diesen sind im Land geborene Ausländerkinder mit deutschem Paß.

Gerade am französischen Vorbild läßt sich indes studieren, daß dieser abstrakte Nationsbegriff ohne Rückbindung an ein konkretes, ethnisch definiertes Staatsvolk angesichts massiver außereuropäischer Einwanderung ins Absurde umschlägt und zum Scheitern verurteilt ist. Nordafrikaner und Türken werden eben nicht schon dadurch zu Franzosen und Deutschen, daß man sie automatisch einbürgert.

Zugehörigkeit zur Staatsnation wird üblicherweise durch Bekenntnis und Einbürgerung erworben, die im Idealfall eine bewußte Integrations- und Assimilationsentscheidung vollendet und nicht etwa Voraussetzung von „Integration“ ist; Zugehörigkeit zum Volk als Abstammungsgemeinschaft ist dagegen das Ergebnis eines längeren, über Generationen hinweg sich vollziehenden Einschmelzungs- und Vermischungsprozesses. Das gelingt nur, wenn die wechselseitige Bereitschaft dazu vorhanden ist, und diese ist um so größer, je näher der Kulturkreis liegt, aus dem der Einwanderer kommt.

Einwanderung und nationale Homogenität und Identität sind deshalb zunächst kein grundsätzlicher Widerspruch. Ein dynamisches Volk, zumal eines von der Kopfzahl und geopolitischen Lage der Deutschen, wird immer wieder an den Rändern Teile seiner ethnischen Substanz abgeben, die als Auswanderer oder als Bewohner verlorener Gebietsteile in anderen Völkern aufgehen, und es wird umgekehrt auch stets kleinere Völkerschaften auf seinem Territorium aufsaugen oder Einwanderer, auch solche aus anderen Kulturkreisen, aufnehmen und assimilieren können, ohne sich in seinem ethnischen Kernbestand und Zusammengehörigkeitsgefühl substantiell zu verändern. Die deutsche Geschichte kennt in fast allen Epochen Beispiele für beide Entwicklungsrichtungen. Auch in unseren Tagen gibt es nicht nur eine wieder zunehmende Zahl von Auswanderern auf Dauer, sondern ebenso zahlreiche Fälle von gelungener Einschmelzung von Einwanderern in die deutsche Nation.

Die vor einem halben Jahrhundert voll einsetzende Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte hat gleichwohl eine historisch beispiellose neue Lage entstehen lassen. Erstmals wurden in größerer Zahl Menschen nach Deutschland gebracht, die ihre ethnischen, kulturellen und religiösen Bindungen nicht hinter sich ließen, sondern in das Aufnahmeland mitbrachten und in ethnischen Kolonien verfestigten und noch verstärkten. Weil Assimilation und Einschmelzung längst nicht mehr der Regelfall ist, sind auch die Begriffe „Deutscher“ (im Sinne von Staatsbürgerschaft) und „Deutscher“ (im Sinne von Volkszugehörigkeit) nicht mehr kongruent. Im Sinne der Verfassung Deutschlands als Nationalstaat der Deutschen meint „Deutscher“ primär den ethnischen Deutschen; dagegen wäre es irreführend, einen lediglich formal eingebürgerten Einwanderer, der sich weder als Teil des deutschen Volkes noch als Teil der deutschen Staatsnation empfindet, ohne erklärende Zusätze zu seiner Abkunft ebenfalls einfach als „Deutschen“ zu bezeichnen.

Der Unterschied von Volks- und Nationszugehörigkeit wird auch von selbstbewußten Einwanderern empfunden, die sich selbst als „neue Deutsche“ empfinden und von den Autochthonen als „Bio“- oder „Ur“-Deutschen mit abwertendem Unterton abgrenzen. Hier wird eine gefährliche Konfliktlinie sichtbar.

Wenn der vielbeschworene „gesellschaftliche Zusammenhalt“ bestehen bleiben soll, dann darf Einwanderung nur in solchen Dimensionen und aus solchen Kulturkreisen stattfinden, daß die eingewanderten Bevölkerungsteile auch in die Staatsnation assimiliert werden können und das deutsche Volk in seiner ethnischen Substanz bestehen bleibt. Soll Einwanderungspolitik auf Fakten statt auf ideologische Wünschbarkeiten gegründet sein, führt an der „typisch deutschen“ Differenzierung zwischen Volk und Nation kein Weg vorbei.

 

Michael Paulwitz, Jahrgang 1965, studierte Geschichte, Altertumswissenschaften, lateinische und slawische Philologie in München und Oxford. Seit 2001 arbeitet er als selbständiger Journalist, Lektor und Referent. Auf dem Forum schrieb er zuletzt über den Stand der Deutschen Einheit („Die unversöhnte Republik“, JF 41/09).

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