© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/12 30. November 2012

Begrenzte Solidarität bei der frühneuzeitlichen Steuer zur Türkenabwehr
Schlechte Zahlungsmoral der Oberschicht
(wk)

Nach der Einnahme Konstantinopels im Jahre 1453 begann die osmanische Expansion in Richtung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Deshalb mußte im März 1481 eine „Reichs-Türkensteuer“ zur Finanzierung der Abwehrkämpfe erhoben werden. Das „Türkengeld“ hatten ausnahmslos alle Personen zu zahlen – selbst Mittellose ab zehn Jahren. Die Höhe der einmaligen Abgabe lag für einfache Leute bei etwa einem Tageslohn; ein Maurergeselle hätte von seinen zwei Pflichtgroschen aber immerhin 24 Liter Bier kaufen können. In den sächsischen Ländern mußte jeder Untertan Einkommen beziehungsweise Besitz selbst schätzen, und zwar „auf sein Gewissen und auf seiner Seele Heil“; sicherheitshalber drohte man Betrügern zusätzlich noch Geldbußen in Höhe des 21fachen Steuersatzes an. Trotzdem jedoch war die Zahlungsmoral nicht sonderlich hoch, wie der Heimatforscher Andreas Krone unter Verweis auf Wertermittlungsgutachten in Verkaufs- und Erbfällen berichtet: hier wurden deutlich höhere Summen angesetzt als bei den Schätzungen für die Türkensteuer (Historikus Vogtland, 5/2012). Außerdem versuchte gerade der Adel, sich unter allerlei Vorwänden ganz vor der Zahlung zu drücken. Hiervon künden larmoyante Bettelbriefe der Herren zu Gera und Schleiz beziehungsweise Plauen und Greiz an den Kurfürsten Ernst.

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