© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  50/12 07. Dezmber 2012

Meldungen

Palliativmedizin statt Tötung auf Verlangen

BERLIN. Um unheilbar kranken Patienten einen würdigen letzten Lebensabschnitt zu garantieren, wurde 1983 eine erste Palliativstation eingerichtet. Inzwischen gibt es in Deutschland 400 Stationen und Hospize sowie zehn Lehrstühle für Palliativmedizin, die aber von Stiftungen finanziert werden. Allein die Deutsche Krebshilfe hat 63 Millionen Euro in den Aufbau der Palliativmedizin einschließlich der Lehrstühle investiert. Zudem wurde das Fach 2009 obligatorisch ins Medizinstudium eingeführt. 6.500 Ärzte haben sich bis heute über Fortbildungen die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Man verstehe dieses sich verbreiternde Versorgungsangebot auch als Abwehr gegen Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen, so der Palliativverband DHPV. (Deutsches Ärzteblatt, 45/12). (hd)

www.aerzteblatt.de

 

Radikale Tierschutzethik geißelt die „Speziesisten“

FRANKFURT. „Rassismus“ und „Sexismus“ zählen zu den beliebtesten Angriffszielen der Verfechter einer „postmodernen Ethik“ (JF 48/12). Nun gesellen sich die „Speziesisten“ hinzu. Darunter fassen radikale Tierrechtler jene Zeitgenossen, die aus der Verschiedenheit von Tier und Mensch auch einen moralischen Unterschied ableiten. Für den Grazer Philosophen Christian Hiebaum, der die Argumenation der Tierschutzethik analysiert, täten Tierschützer so ihrem Anliegen eher Abbruch. Sie würden mit ihrer Titulierung von Nichtvegetariern, Fleischern und Jägern als „Mörder“ oder unangemessenen NS-Vergleichen ohnehin schon „verschroben erscheinen“. Ihre Kampagne gegen „Speziesisten“ könnte daher vollends dazu führen, bei dem Gros der Tierfreunde den Wunsch zu wecken, nicht solchen „Wirrköpfen“ zugerechnet zu werden (Zeitschrift für philosophische Forschung, 3/12). (dl)

www.ingentaconnect.com

 

Vorbot von Tierschutz-Kampagne rechtens

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vergangenen Monat eine Beschwerde des Tierschutzvereins Peta Deutschland gegen das Verbot seiner Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ abgelehnt (Az 43481/09). Die zivilrechtlichen Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte gegen die Peta-Kampagne stellten keine Verletzung der Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Wie bei der Peta-Aktion „Holocaust on Your Plate“ in den USA (JF 19/04) sollte auf Plakaten jeweils ein Bild der Massentierhaltung einem Bild von KZ-Häftlingen gegenübergestellt werden. Angesichts der deutschen Vergangenheit hätten die deutschen Gerichte hinreichend relevante Gründe für ihre Unterlassungsverfügungen gehabt. (fis)

www.hudoc.echr.coe.int

 

Erkenntnis

„Anständige Menschen beteiligen sich nicht passiv an grausamen Taten, sondern eher, weil sie – unter dem Einfluß einer Autorität stehend – glauben, daß sie etwas Richtiges tun.“

S. Alexander Haslam (University of Queensland) und Stephen D. Reicher (University of St. Andrews), im Magazin „PLoS Biology“ (1001426)

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