© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/12 14. Dezmber 2012

NPD-Verbotsverfahren: Die Angst, in Karlsruhe aufzufliegen
Lieber die Reißleine ziehen
(wk)

Ist ein NPD-Verbot möglich? Besteht eine Notwendigkeit hierfür? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens eines solchen Verfahrens? Diesen drei Fragen geht der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse in der Zeitschrift für Politik (3/2012) nach und kommt dabei zu eindeutigen Antworten: Rein rechtlich spreche kaum etwas gegen ein Verbot, weil die NPD aggressiv-kämpferisch auftrete und die V-Leute aus allen wesentlichen Positionen abgezogen sein dürften. Allerdings müsse man sich fragen, welchen Sinn das Ganze habe, wenn die Partei tatsächlich auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft sei, wie immer wieder behauptet werde; dann liefe die Maßnahme ja „auf ein bloßes Kurieren von Symptomen“ hinaus. Aber vermutlich werde es sowieso zu keinem erneuten Verbotsverfahren kommen, denn es deute vieles darauf hin, „daß die Politik die Reißleine zieht und keinen Verbotsantrag stellt“. Denn jenseits der naiv oder berechnend zur Schau getragenen Sicherheit habe längst die Angst obsiegt, erneut in eine Falle zu tappen und in Karlsruhe aufzufliegen. Schließlich fehle nach wie vor jeder belastbare Beleg für eine tatsächliche Verzahnung von NPD und NSU. Dazu komme das Mißtrauen gegenüber dem Verfassungsschutz: Kein Politiker sei mehr erpicht darauf, sich auf dessen Zuarbeit zu stützen.

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