© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  10/13 / 01. März 2013

Frisch gepresst

Gasprinzessin. Frank Schumann hält die frühere Regierungs-chefin der Ukraine und jetzige Inhaftierte Julia Timoschenko für eine Gauklerin. Für sein gelungenes, witziges Großporträt hat er unter anderem den Ort ihrer U-Haft aufgesucht, um sich ein Bild von den Zuständen im ukrainischen Strafvollzug zu machen. Schumann ist zwar ein lupenreiner DDR-Journalist mit SED- und IM-Vergangenheit, und es ist wohl keine Beleidigung, seinen Verlag, die Edition Ost, als Sprachrohr der DDR-Nomenklatura zu bezeichnen. Wer jedoch klug genug ist, über die den Stalinismus verharmlosenden Textstellen hinwegzulesen, der hält eine ebenso spannende wie vernichtende Kritik der machtversessenen Polit-Barbie in den Händen. Das Buch, das leider nur mit Schwarzweißfotos aufwartet, reißt auch die großen Linien an: den Einfluß westlicher Geheimdienste, die Korruptheit des politischen Personals und die Situation seit dem letzten Machtwechsel in der Ukraine 2010. Schumanns Fazit: Timoschenko ist Fleisch vom Fleische eines korrupten Machtapparats. Sie hat sich nur als Gralshüterin der Demokratie inszeniert, um sich dadurch unantastbar zu machen. Vergeblich, wie wir heute wissen. (rg)

Frank Schumann: Die Gauklerin. Der Fall Timoschenko. Edition Ost, Berlin 2012, broschiert, 256 Seiten, Abbildungen, 14,95 Euro

 

Öffentlich-rechtlich. Die GEZ steht nicht im Verdacht, besonders viele Freunde in Deutschland zu haben. Goswin von Dewitz genannt von Krebs macht schon im Titel seiner 26 Seiten starken Polemik kein Geheimnis aus seiner Abneigung gegen die „totalitäre Propagandasteuer“. Für den Autor wurde diese eingeführt, um die schwindende Macht der Parteien über die Medien zu kompensieren. Seine Befürchtung: „Die Meinungsfreiheit wird erstickt.“ Seine Kritik richtet sich dabei insbesondere gegen die fehlende Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender, die undurchsichtige Ausgabenpolitik und die mangelhafte demokratische Legitimation. Von Dewitz schlägt deswegen vor, gegen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zu klagen. Ob der Rechtsweg angesichts bereits eingereichter Sammelklagen gegen die „Haushaltsabgabe“ noch sinnvoll ist, darf allerdings bezweifelt werden. (ho)

Goswin von Dewitz genannt von Krebs: Eine rechtsstaatliche Polemik gegen die neue totalitäre Propagandasteuer. Eigenverlag, Magdeburg 2013, broschiert, 26 Seiten, 10 Euro

 

Historisches Kalenderblatt

1. März 1913: Vor der Zivilkammer in Elbing wird die Klage von Kaiser Wilhelm II. auf Aufrechterhaltung der Kündigung eines seiner Pächter kostenpflichtig abgewiesen. Der Kaiser hatte zuvor dem Verwalter des Gutes Cadinen mangels Eignung vorzeitig gekündigt.

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