© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  12/13 / 15. März 2013

Weder Mord noch Totschlag
Berlin: Anklage gegen Schläger vom Alexanderplatz
Thorsten Brückner

Gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. So lauten die Anklagen gegen vier der sechs Schläger vom Berliner Alexanderplatz. Die jungen türkischstämmigen Männer, die im Herbst 2012 den 20 Jahre alten Jonny K. zu Tode geprügelt haben, entgehen damit einer Anklage wegen Totschlags oder Mordes. Ein Tötungsvorsatz habe sich nicht bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Grund: Jonny K. erlitt durch einen Sturz infolge des ersten Angriffs der Täter eine Hirnblutung, die ursächlich für den Tod war. Damit ist eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags ausgeschlossen, obwohl der Sturz die direkte Folge des Angriffs war. Auf Körperverletzung mit Todesfolge stehen drei bis zehn Jahre Haft, allerdings nur, wenn Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Zwei der vier Angeklagten werden gar nur wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Ihnen könne laut Staatsanwaltschaft nur eine Beteiligung an dem Angriff auf Jonnys Freund nachgewiesen werden. Nach Erwachsenenstrafrecht drohen ihnen zwischen einem halben und fünf Jahren Haft.

Jonny K. wurde totgeprügelt, als er seinem betrunkenen Freund zu Hilfe eilte, der von den beiden jungen Männern angegriffen wurde. Am vergangenen Sonntag stellte sich dann auch einer der beiden Hauptverdächtigen, Bilal K., der sich in die Türkei abgesetzt hatte. Die Staatsanwaltschaft will gegen ihn „zeitnah“ Anklage erheben. Der zweite Hauptverdächtige, der sich nach seiner Flucht noch in der Türkei befindet, hat inzwischen, um sich einer Festnahme durch deutsche Behörden zu entziehen, die türkische Staatsbürgerschaft angenommen. Eine Auslieferung von Onur U. stehe somit außer Frage, stellte die Türkei klar. Onur U. wird derzeit mit europäischem Haftbefehl gesucht – eine Festnahme durch die türkischen Behörden fand bisher nicht statt.

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