© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/13 / 26. April 2013

Verfassungsgericht verhandelt im Juni zur Euro-Rettung
Auf dem Prüfstand
Karl Albrecht Schachtschneider

Das Bundesverfassungsgericht hat zur mündlichen Verhandlung in Sachen Euro-Rettungspolitik geladen. Zwei Verhandlungstage sind angesetzt, am 11. und 12. Juni. Das ging schneller als befürchtet. Umstritten sind vor allem die Maßnahmen der Euro-Zentralbanken, nämlich deren monetäre Staatsfinanzierung, aber auch deren Zusage, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Bestand und die Stabilität des Euro zu verteidigen. Kern des Streits ist: Was ist noch Geldpolitik, was schon verbotene monetäre Staatsfinanzierung? Auch das Verrechnungssystem Target2 steht auf dem Prüfstand.

Die Beschwerdeführer sehen sich im Recht auf Demokratie und in der Eigentumsgewährleistung verletzt, aber auch im Recht auf Recht. Sie haben die Grenzen der Befugnisse der EZB und die Verfassungsidentität, die nationale Souveränität, geltend gemacht. Es geht auch um die Integrationsverantwortung und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Parlaments und um die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Unionsakten. Auch die Streitfragen, zu denen das Gericht sich bereits im Eilurteil vom 12. September 2012 eher ernüchternd geäußert hat, nämlich die systemische Änderung der Währungsunion durch Artikel 136 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Vertragsgesetze zum Rettungsfonds ESM und zum Fiskalpakt werden in der Hauptsache noch einmal behandelt, keineswegs nur formal. Auf dem Prüfstand steht auch das ESM-Finanzierungsgesetz.

Es wird aufregend. Die Vorlage einiger Streitfragen beim Europäischen Gerichtshof ist nicht ausgeschlossen. Dieser hat seine Rechtsferne im Urteil über Artikel 136 AEUV und den ESM vom 27. November 2012 schon unter Beweis gestellt. Das Urteil unseres Verfassungsgerichts, welches das letzte Wort in Sachen des Rechts hat und behauptet, steht keineswegs fest. Es müßte das Ende des Euro-Abenteuers bringen, wenn das Gericht Recht spricht.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen