© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/13 / 03. Mai 2013

Regulierungswut bedroht Youtube
Urheberrechtstreit: Ein Prozeß zwischen zwei Firmen bedroht die Freiheit im Internet / Urteil des Bundesgerichtshofs wird für den 16. Mai erwartet
Toni Roidl

Wer sein Profil in einem sozialen Netzwerk oder sein Blog aufhübschen will, bindet Youtube-Videos direkt ein. Das hat den Vorteil, daß der Besucher nicht erst einem Link folgen muß, sondern den Film auf der eigenen Seite ohne Umweg anschauen kann. Die großen Medienkonzerne machen das, wenn überhaupt nur sehr selten. Sie bieten eigene Videos an. Aber unabhängige Blogs wie PI-News und vor allem Millionen von Facebook-Nutzern machen davon gerne Gebrauch. Eingebundene Videos sind fester Bestandteil des Web 2.0.

Damit könnte bald Schluß sein. Ein Hersteller von Wasserfiltern hatte auf seiner Internetseite ein Video über Wasserverschmutzung zu Werbezwecken eingebunden. Daraufhin wurde er wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt. Das Video war von einem Mitbewerber des Filterherstellers produziert worden.

Obwohl hier eine kommerzielle Nutzung vorliegt und der Streit eher wettbewerbsrechtlicher Natur ist, könnte es zu einem Rundumschlag kommen, der alle Internetnutzer trifft. Der Bundesgerichtshof soll nun entscheiden, ob das Einbinden von Videos das Urheberrecht verletzt. Demnach müßten Anwender, die Filme auf ihren privaten Seiten direkt darstellen, mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen. Eine neue Goldmine für die einschlägig bekannte Abmahnbranche.

Die Frage ist juristisch umstritten. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf 2011 in eingebundenen Inhalten eine grundsätzliche Urheberrechtsverletzung sah, entschied das Oberlandesgericht Köln 2012 vorsichtiger und urteilte, es komme darauf an, ob der fremde Inhalt wie eigener präsentiert werde oder die Quelle erkennbar sei. Bei Youtube-Videos anhand des Logos eigentlich eindeutig.

Da dieses sogenannte „Framing“ (Einbinden in den eigenen Rahmen, von englisch „Frame“) mit dem bestehenden IT-Recht zu schwer zu erfassen sei, wie ein BGH-Richter einräumte, erwägt der Senat, ein völlig neues Verwertungsrecht für diesen Fall zu schaffen. In diesem Fall obliegt die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die Richter ließen allerdings durchblicken, daß das Urteil auch auf Einbindungen zu kommerziellen Zwecken beschränkt werden könne. Eine Entscheidung wurde für den 16. Mai angekündigt.

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