© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/13 / 24. Mai 2013

Gefährliche EU-Strafzölle auf chinesische Solarmodule
Kante zeigen
Albrecht Rothacher

Die Anti-Dumping-Regeln der EU sind hart, aber fair. Wenn ein Wettbewerber auf dem EU-Markt unter seinen Herstellungskosten verkauft und dabei die einheimischen Anbieter schädigt (in der Absicht, sie vom Markt zu verdrängen), so wird er mit einem Sonderzoll in Höhe jenes künstlich verminderten Verkaufspreis bestraft. Dies erfuhr jüngst die staatlich subventionierte und privilegierte chinesische Solar-Industrie. Ihr blühen ab Juni EU-Strafzölle in Höhe von bis zu 67 Prozent.

Wie immer in solchen Fällen oder auch bei Grenzkonflikten droht die chinesische KP-Führung mit massiver Vergeltung. Da die Beinahe-Pleitefirma Solarworld – einst grünes Hätschelkind der Energiewende (JF 18/13) – zu den Initiatoren der Dumping-Klage in Brüssel zählt, fällt nun der Bundesregierung das Herz in die Hose. Was wäre, bangt man in Berlin und in den Wirtschaftsverbänden, wenn die Rache der Chinesen auf andere deutsche Konzerne fiele, VW zum Beispiel, die sich leichtfertig auf Gedeih und Verderb dem chinesischen Wachstumsmarkt ausgeliefert haben? Aus dem FDP-Wirtschaftsministerium kommen Schreckensschreie: eine Eskalation gegenseitiger Strafzölle und ein Handelskrieg drohe. Kapitulantentum wird die Chinesen in ihrem rechtswidrigen Tun aber nur bestärken. Sie könnten allerdings die EU-Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof und der Welthandelsorganisation anfechten.

Das tut Peking mangels guter Argumente nicht. So steuern wir möglicherweise auf einen Handelskrieg zu, den die EU, die 25 Prozent der Weltwirtschaft darstellt, gegenüber dem exportabhängigen China, mit nur neun Prozent der Weltproduktion, in letzter Konsequenz gewinnen könnte. Doch bei Handelskriegen sind alle Verlierer. Deshalb sollten sie tunlichst vermieden werden. Allerdings benötigen die arroganten KP-Funktionäre in Peking dringend die Lektion, sich an internationales Recht und an die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen des fairen Freihandels zu halten.

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