© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  24/13 / 07. Juni 2013

Meldungen

Staatsrechler kritisieren Hürde für Europawahl

HAMBURG. Die vom Bundestag geplante Dreiprozenthürde für die Europawahl wäre nach Ansicht von Fachleuten rechtswidrig. „Wir erinnern daran, daß das Bundesverfassungsgericht die bisher bestehende Fünfprozentklausel mit Urteil vom 9. November 2011 für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat“, heißt es in einem vom Spiegel veröffentlichten Appell mehrerer Staatsrechtler um den Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Aus der Begründung der Entscheidung ergebe sich, daß jede Sperklausel für die Europawahl verfassungswidrig sei. Nach Ansicht der Unterzeichner, zu denen auch der Freiburger Verfassungsrechtler Dieter Murswiek und der Erlanger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider gehören, wäre es daher ein Affront gegenüber dem Gericht, eine neue Sperrklausel zu erlassen. „Der Bundespräsident dürfte ien solches Gesetz nicht ausfertigen und verkünden“, schreiben die Experten weiter. Hintergrund des Appells sind Berichte, nach denen sich Union, FDP, SPD und Grüne darauf geeinigt haben, noch vor der Sommerpause im Parlament eine entsprechende Hürde zu beschließen. (ms)

 

Hohe Hartz-IV-Quote unter Ausländern

Nürnberg. Mehr als 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger stammen aus dem Ausland. Dies geht aus einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Bericht der Bundesagentur für Arbeit hervor. Die Zahlen variieren dabei je nach Bundesland erheblich. Während der Zuwandereranteil unter Hartz-IV-Beziehern in Sachsen-Anhalt bei zehn Prozent liegt, beträgt er in Hessen fast 60 Prozent. Auch in Hamburg (54,8 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (51 Prozent) liegt er über dem Bundesdurchschnitt. Aus dem Bericht geht auch hervor, daß 18 Prozent der arbeitslosen Einwanderer eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Bei den betroffenen Deutschen sind es mehr als 80 Prozent. (ho)

 

Pro NRW erzielt vor Gericht Teilerfolg

Düsseldorf. Die islamkritische Partei Pro NRW hat einen Teilerfolg gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz erzielt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte in der vergangenen Woche mehrere Behauptungen des Geheimdienstes über die Partei für rechtswidrig. So darf die Behörde nicht mehr behaupten, Pro NRW spreche den Muslimen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung ab. Die grundsätzliche Erwähnung der Partei im Verfassungsschutzbericht sei jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Pro-NRW-Chef Markus Beisicht bezeichnete die Entscheidung als „ersten wichtigen Teilerfolg“. Er kündigte zudem an, weiter zu klagen, um eine Streichung der Partei aus dem Verfassungsschutzbericht zu erreichen. (ho)

 

Umfrage der Woche

Bargeld auf dem Rückzug: Sind Scheine und Münzen überflüssig?

Ja, mit einer Abschaffung wird es einfacher, Steuerhinterzieher zu verfolgen.  0,3 %

Ja, ohne Bargeld läßt sich der Zahlungsverkehr in Europa deutlich vereinfachen.  1,6 %

Nein, Bargeld ist auch heute aus dem Alltag nicht wegzudenken. 19,1 %

Nein, der Staat will durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr die Überwachung der Bürger weiter vorantreiben. 79 %

abgegebene Stimmen gesamt: 3705

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