© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/13 / 21. Juni 2013

„Das Ende unserer Verfassungsordnung“
Gefährlicher als der Rettungsschirm ESM ist die drohende Bankenhaftungsunion. Den ersten Schritt dazu hat der Bundestag nun getan – still und leise. Er ruiniert so nicht nur unsere Finanzen, sondern auch das Grundgesetz, warnt der Londoner Rechtswissenschaftler Gunnar Beck
Moritz Schwarz

Herr Dr. Beck, kaum ein Bürger hat davon Notiz genommen, daß der Bundestag in einer Nachtsitzung am Donnerstag letzter Woche die Aufsicht über die großen europäischen Banken an die EZB übertragen hat. Sind wir zu Recht so entspannt?

Beck: Es kommt darauf an, ob Ihnen ihre finanzielle Absicherung und Zukunft wichtig sind.

Davon ist wohl auszugehen.

Beck: Den Eindruck habe ich bei der deutschen Bevölkerung mitunter nicht unbedingt. Sonst hätte sie die Euro-Rettung gar nicht so weit mitgemacht.

Was ist nun an der Aufgabe der europäischen Bankenaufsicht durch den Bundestag so problematisch?

Beck: Vor allem, daß wieder keiner so genau hingeschaut hat, was vor sich geht.

Damit, so meldet die Presse, würde den deutschen Steuerzahlern die Verfügungsgewalt über 135 Milliarden Euro entzogen.

Beck: Bisher hat sich bei der Euro-Rettung noch jede genannte Haftungssumme als zu niedrig erwiesen. So wird das auch in Zukunft sein und deshalb ist nicht entscheidend, welche Summe heute oder morgen beschlossen wird, sondern zu welcher Handhabe die Euro-Retter ermächtigt werden. Entscheidend ist also die Aufgabe von Souveränität, weil dies den Verlust der strategischen Fähigkeit bedeutet, künftig noch Kontrolle auszuüben. Einziger Trost: Immerhin stellt die Übertragung der Bankenaufsicht noch keine Haftungsunion dar.

Haftungsunion? Die haben wir doch schon seit dem Beschluß des permanenten Euro-Schuldenschirms ESM.

Beck: Im Grunde haben Sie recht. Zwar lesen wir überall etwas von einem ESM-Volumen von 700 Milliarden Euro, doch tatsächlich hat er keine Obergrenze, weil der Bundestag die Haftungssumme jederzeit per Beschluß erhöhen kann. Dennoch, dieser Restbestand an parlamentarischer Kontrolle wäre durch eine Bankenhaftungsunion auch noch dahin, denn bereits jetzt ist klar, daß viele Krisenländer nicht die Mittel haben, ihre Banken zu sanieren. Dazu reicht weder der ESM noch die anderen verabschiedeten Rettungsprogramme. Bereits jetzt fordern EZB-Präsident Draghi, viele süd-europäische Regierungschefs und internationale Investmentbanker sowie der Internationale Währungsfonds die Ausweitung der Bankenunion zur Haftungsunion. Die Erfahrung zeigt, daß die Bundesregierung diesem Druck nicht standhält. Ich bin daher sicher, die Abgabe der Bankenaufsicht an die EZB durch den Bundestag ist nur der erste Schritt hin zu einer solchen Bankenhaftungsunion.

Was bedeuten würde?

Beck: Daß dann der deutsche Steuerzahler zur Haftung für schlechtgeführte und klamme Banken in der ganzen Euro-Zone herangezogen werden kann und ihn anders als beim ESM dann auch kein Parlament mehr davor schützen kann.

Das ist doch egal.

Beck: Wieso ist das egal?

Weil der Bundestag bisher in Sachen Euro-Rettung jede Maßnahme zur Enteignung der Bürger bereitwillig unterstützt hat.

Beck: Es ist in der Tat in gewisser Weise Augenwischerei, wenn Karlsruhe fordert, die Euro-Rettung müsse unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Denn der Bundestag war ja genau das Organ, das diese Gesetze zuvor – inklusive Parlamentsentmachtung – verabschiedet hat.

Man hat den Bock zum Gärtner gemacht?

Beck: Es ist von einem Bundestag, der sich selbst zu entmachten versucht hat, nicht zu erwarten, daß er nun plötzlich mit Argusaugen über seine Rechte wacht. Doch es ist immerhin denkbar, daß eines Tages die Reihen der Euro-Rettungskritiker im Bundestag dichter werden, und dann besteht bei einem Parlamentsvorbehalt die Chance einzugreifen. Die Preisgabe des bislang durch den Bundestag selbst entwerteten Parlamentsvorbehalts bei der Aufstockung der Haftungssummen ist also keinesfalls bedeutungslos: Damit schwindet die letzte rechtliche Hürde, die Entwicklung der Euro-Zone zu einer Haushalts- und Haftungsgemeinschaft zu verhindern.

Allerdings hat die Euro-Rettung bereits so gigantische Ausmaße angenommen, daß wir der Verschuldungskatastrophe schon jetzt kaum noch entkommen können.

Beck: Stimmt, aber solange der Bundestag etwas zu sagen hat, müssen die Euro-Retter aufpassen, daß die Bürger nicht zu alternativen Parteien abwandern oder sich in den Reihen der bürgerlichen Parteien nicht doch mehr als nur vereinzelte Parlamentarier auf ihre Verantwortung gegenüber dem Bürger besinnen und doch noch eine Änderung der Politik erwirken. Die Parteien vermögen doch nur deshalb diese ausufernde Euro-Rettung zu beschließen, weil der Wähler sie wählt. Das wird höchstwahrscheinlich so bleiben, muß es aber nicht.

Sprich, bei einer Bankenhaftungsunion soll erreicht werden, was im Fall des ESM nicht gelungen ist: den Wähler zu neutralisieren.

Beck: So könnte man das zuspitzen.

Die Demokratie begann einst mit der Auseinandersetzung zwischen Königen und Ständen um das Budgetrecht, das seitdem als das zentrale, das sogenannte „Königsrecht“ des Parlaments gilt. Wenn nun genau dieses veräußert wird, ist das dann nicht ein Putsch gegen die Demokratie?

Beck: Ich halte es für einen eklatanten Verfassungsbruch, der durch die faktische Aufgabe der Budgetautonomie durch den Bundestag zudem im eindeutigen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und dem Maastricht- und Lissabon-Urteil steht.

Hier wird eine Verfassungsnorm nicht einfach gebrochen, sondern beseitigt und durch eine neue ersetzt. Ist das kein Putsch?

Beck: Der Begriff Putsch ist nicht eindeutig definiert und hier nicht hilfreich, suggeriert er doch militärische Beteiligung und physische Gewaltandrohung.

Ein einfacher Verfassungsbruch – der das Grundgesetz nur ignoriert, nicht aber beseitigt – ist es aber auch nicht?

Beck: Kennzeichen des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Kontrolle der politischen Organe durch die Justiz auf Basis der Verfassung und die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk. Außerdem – inzwischen muß man das ja hinzufügen – der Umstand, daß die wesentlichen politischen Fragen noch in den Hoheitsbereich dieser Organe fallen. In bezug auf diese Merkmale des Rechtsstaates muß man feststellen, daß sie in Sachen Euro-Rettung seit drei Jahren regelmäßig mißachtet werden.

Demnach ist Deutschland partiell kein Rechtsstaat mehr?

Beck: Das Problem ist, daß das Bundesverfassungsgericht gegen diese Suspendierung der Verfassung nicht einschreitet. Noch in seinem Lissabon-Urteil 2009 hat es klargestellt, daß der Bundestag seine Budgethoheit nicht aufgeben könne, weil diese für die Gestaltung der Lebensverhältnisse der Deutschen in den Kernbereichen nationalstaatlicher Souveränität unabdingbar sei. Dann aber gab es in den folgenden Urteilen zur Euro-Rettung diesen Anspruch auf.

Warum?

Beck: Na ja, 2009 war das ganze Ausmaß der Euro-Krise noch nicht absehbar.

Verfassungsrecht nach politischer Großwetterlage?

Beck: Nach meiner Ansicht ist das Gericht willfährig.

Im „Handelsblatt“ haben Sie ihm in der Euro-Krise sogar eine „herausragende rechtsbeugende Rolle“ bescheinigt.

Beck: Das liegt auf der Hand, denn mittlerweile dient Karlsruhe der Regierung zur Interpretation des Rechts gemäß Vorgabe der Politik. Eine Interpretation des Rechts ist zulässig, wenn das Recht nicht eindeutig ist. Aber hier ist das nicht der Fall, wie die Lissabon-Entscheidung zeigt, wo ja bereits klar gesagt wurde, was das Grundgesetz verlangt.

In einem Interview mit dem ZDF haben Sie als Grund angeführt: „Die Politik übt Druck auf die Verfassungsrichter aus.“

Beck: Ja, die Richter beugen sich der Politik und den internationalen Finanzmärkten, sie unterwerfen sich der normativ prägenden Kraft des Politischen und der Marktmacht.

Kann man von einem Verfassungsgericht erwarten, daß es sich allein gegen alle stellt?

Beck: Von einem Verfassungsgericht muß man erwarten, daß es sich vor die Verfassung stellt, komme, was da wolle. Jedenfalls nimmt das Gericht seine verfassungsmäßige Rolle nicht mehr wahr, und es nimmt weder sich noch das Recht ernst.

Fazit?

Beck: Wir haben keine wirkliche Gewaltenteilung mehr in Deutschland.

Was soll der Bürger tun, wenn sein Verfassungsgericht die Verfassung nicht schützt?

Beck: Nun, das Ganze funktioniert solange, wie die Wähler das mitmachen. Es ist also an den Bürgern, ob sie sich ihre Demokratie nehmen lassen oder nicht.

Was ist mit jenen, die in gutem Glauben vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?

Beck: Die haben in Wahrheit keine Chance, obwohl sie diejenigen sind, die auf seiten der Verfassung stehen.

Aber die Euro-Kläger sind doch nicht naiv.

Beck: Ich glaube, sie wissen, daß sie chancenlos sind. Aber sie hoffen auf einen anderen Effekt: Diese Klagen sind vielleicht das letzte Mittel, der Öffentlichkeit die Ungeheuerlichkeit dessen, was sich hier vollzieht, zu verdeutlichen. Und außerdem ist es menschlich, in bedrängter Lage immer noch zu hoffen. Die Kläger hoffen wider alle bisherige Erfahrung, daß sich die Richter vielleicht dennoch auf ihre Aufgabe und Berufung besinnen. Das täte ich auch, und wenn die Welt voll Teufel wär’.

Die Euro-Zone haben Sie eine Art „neuen Wilden Westen“ genannt.

Beck: Ja, hier herrscht Rechtlosigkeit, das verbriefte Recht wird bedeutungslos. Seit 2010 bricht die EU offen nationales und Unionsrecht. Christine Lagarde, damals französische Finanzministerin, hat das offen und wörtlich eingeräumt. Und wie im Wilden Westen dient dieser Zustand vor allem wohlorganisierten und einflußreichen Interessen, allen voran den Investment- und Geschäftsbanken, die wesentlich zur Krise beigetragen haben und nun auf Kosten der Steuerzahler ihre Bilanzen sanieren wollen.

Das endet wie?

Beck: Mit einer künftigen massiven Verarmung der Sparer und Rentner.

Konkret?

Beck: Der deutsche Sozialstaat wird sich nicht aufrechterhalten lassen. Die Lage in Südeuropa ist verzweifelt, und jeder, der kann, sollte der Bevölkerung dort helfen, auch Deutschland. Tatsächlich jedoch hilft die Euro-Rettung vorrangig der Finanz- und Exportindustrie, die wiederum Arbeitsplätze nach London, New York, Übersee oder in Steurerparadiese verlagern. Langfristig wird das deutsche Opfer die Schulden- und Wirtschaftskrise in diesen Ländern nicht lösen können. Wer glaubt, Deutschland könne in der Euro-Zone das leisten, was die USA in Europa mit dem Marshallplan geleistet haben, der irrt. Zum einen übertreffen die inflationsbereinigten Summen die Marshallhilfen um das Dutzendfache, zudem ist Deutschland zu klein und zu schwach dazu. Am Ende wird es die Euro-Zone nicht retten, jedenfalls nicht als Stabilitätsunion, aber sich selbst ruinieren. Deutschland, das ohne die uferlosen Hilfszahlungen für den Euro-Rettungsversuch vielleicht noch halbwegs über die Runden hätte kommen können, wird ebenfalls verarmen. Die Schuldenblase wird wachsen, weil niemand wagt, den Irrweg zu beenden. Die Regierungen werden versuchen, die Schulden über Inflation loszuwerden. Das bedeutet die Verarmung eines großen Teils der deutschen Mittelschicht. Wer heute noch damit rechnet, später vielleicht mit 2.000 oder 3.000 Euro Rente halbwegs gut dazustehen, wird erleben, daß dank der Inflation die Kaufkraft dieser Rente erheblich schwinden, vielleicht gar auf dem Niveau des heutigen Hartz-IV-Satzes liegen wird. Am Ende des Unternehmens Euro wird so nicht nur der Zusammenbruch unserer verfassungsmäßigen Ordnung stehen, sondern auch der Zusammenbruch unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Dr. Gunnar Beck, Der renommierte Rechtslehrer ist ein vielgefragter Kritiker der Euro-Rettungspolitik. Er veröffentlicht unter anderem in der New York Times, dem britischen Guardian, der Welt oder der Süddeutschen Zeitung. In Deutschland ist er vor allem auch durch seine bissigen Kolumnen im Handelsblatt und seine Beiträge für das Ludwig von Mises-Institut in München bekannt. Beck lehrt heute EU-Recht und Rechtstheorie an der Universität London, zuvor an der Universität Oxford und der London School of Economics, und hält Gastvorträge an Hochschulen in Deutschland, Österreich und den USA. Von 2002 bis 2010 beriet er zudem mehrfach verschiedene Parlamentskomitees des britischen Unterhauses. Neben seiner akademischen Tätigkeit arbeitet er außerdem als Fachanwalt für EU- und Verfassungsrecht für eine internationale Londoner Kanzlei. Nicht zuletzt ist er Verfasser der Studie „The Legal Reasoning of the Court of Justice of the European Union“, die Anfang 2013 bei Hart Publishing in Oxford erschienen ist. Geboren wurde Gunnar Beck 1966 in Düsseldorf.

Foto: Ausnahmezustand – Stacheldraht sichert den EZB-Turm in Frankfurt: „Die Euro-Zone ist eine Art neuer Wilder Westen, hier herrscht Rechtlosigkeit, offen bricht die EU nationales Recht“

 

weitere Interview-Partner der JF

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen