© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/13 / 09. August 2013

Pankraz,
Juli Zeh und der Eid im Grundgesetz

Mit Gesetzestexten sollte man sorgfältig umgehen, besonders wenn man gelernter Jurist und dazu auch noch kämpferischer Schriftsteller ist. Die gelernte Juristin und kämpferische Schriftstellerin Juli Zeh (39) hat diese Sorgfalt leider vermissen lassen, als sie kürzlich in Sachen NSA-Affäre einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel initiierte, den mittlerweile einige hundert Schriftstellerkollegen mit unterschrieben haben.

„Ist die Bundesregierung dabei, den Rechtsstaat zu umgehen, statt ihn zu verteidigen?“ fragt sie in dem Brief. „Wir fordern Sie auf, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen. Und wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen zu unternehmen gedenkt. Das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden. Frau Bundeskanzlerin, wie sieht Ihre Strategie aus?“

Wozu aber verpflichtet das Grundgesetz die Kanzlerin wirklich? In dem Amtseid, den sie gemäß Grundgesetz, Artikel 56, Satz 2, leistete, heißt es: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Statt „Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden“, wie der Zeh-Brief formuliert, lautet die wahre Eidesformel also „Schaden vom deutschen Volk zu wenden“. Warum wird dieser Wortlaut von der Juristin Zeh nicht ordentlich zitiert? Sind „deutsches Volk“ und „deutsche Bundesbürger“ dasselbe, so daß man die originale Fassung leichthin ignorieren beziehungsweise abwandeln kann? Oder steckt hinter der Textabwandlung eine bestimmte politische Absicht?

Es gibt einen Fall aus der deutschen Verfassungsgeschichte, der bei der Klärung des aktuellen Falles Hilfe leisten kann. Im Herbst 1969 berief sich Kanzler Willy Brandt ausdrücklich auf seinen Amtseid, als Medien von ihm verlangten zu bestätigen, daß er drei identische Briefe der alliierten westlichen Militärgouverneure akzeptiert und gegengezeichnet habe, in denen diese ihn darüber belehrten, daß die (damals längst „obsoleten“) alliierten Genehmigungsschreiben zum Erlaß des Grundgesetzes vom 12. Mai 1949 unverändert Geltung hätten.

Brandt verweigerte die Auskunft, da er im Amtseid geschworen habe, „Schaden vom deutschen Volk zu wenden“. Es ging da nicht um etliche „deutsche Bundesbürger“, sondern um das deutsche Volk im Ganzen und in seiner vollen historischen Dimension. Einzelnen Bundesbürgern mochten die Gouverneursbriefe, ihre Weitergeltung oder Nichtgeltung, völlig gleichgültig sein, sie verlangten lediglich Offenlegung im Namen „demokratischer Transparenz“. Im Interesse des deutschen Volkes hingegen lag diese Transparenz damals, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, gerade nicht.

Helmut Schmidt stand in den achtziger Jahren vor einem ähnlichen Dilemma. Als Bundeskanzler betrieb er gegenüber der Sowjetunion und ihren SED-Statthaltern in der DDR eine höchst angreifbare Politik des Verwischens der Gegensätze und der ewigen Zugeständnisse an Breschnew & Co. Doch als Honecker 1981 die Umwandlung der Ständigen Vertretungen in Botschaften und die Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft verlangte, lehnte Schmidt ab und berief sich auf seinen Amtseid: Es gelte, dem deutschen Volk zu nutzen und Schaden von ihm abzuwenden, basta und Punktum.

„Deutsches Volk“ und „deutsche Bundesbürger“ sind also nicht identisch, selbst wenn ihre Schnittmenge manchmal fast übereinstimmen mag. Und das hat nicht zuletzt Konsequenzen für die demokratische Transparenz. Es gibt weltpolitische Situationen, wo ein demonstratives Schweigen der Regierung durchaus im Interesse des Volkes liegt, obwohl die Medien und vielleicht sogar die momentane Mehrheit der Bürger nach „Transparenz“ lechzen. Genau für solche Lagen ist der grundgesetzliche Amtseid gebaut. Er verpflichtet die Regierenden, über den Moment hinauszudenken.

Und es kommt auch nicht von ungefähr, daß nicht „der Staat“ oder „die Gemeinschaft der Bürger“ oder gar „die Zivilgesellschaft“ als Zielobjekt der Verpflichtung benannt werden, sondern eben „das Volk“, übrigens in allen auf der Welt vorkommenden Verfassungstexten, soweit Pankraz weiß. „The nation“, „la nación“, „narod“ usw. – in jeder Sprache wird ein Ganzes ins Auge gefaßt, das über den einzelnen, über Gruppen und zeitbedingte soziale oder ideologische Zusammenballungen hinausreicht und das in emphatischer Weise mit der Transzendenz, mit Gott oder einem Sein, das immer war, verbunden wird.

„So wahr mir Gott helfe“, lautet der Schlußsatz des Amtseids der Bundesrepublik Deutschland. Gerhard Schröder und einige seiner Minister waren bisher die einzigen, die diesen Satz demonstrativ wegließen, aber sie werden wahrscheinlich auch die letzten gewesen sein. Ein Volk, eine Nation, ist definiert durch originäre Stammeszugehörigkeit, Sprache, gemeinsame kulturelle Überlieferungen, bewußtes Bekenntnis zu jahrhundertealten Traditionen – doch es bliebe unvollkommen und lebensunkräftig ohne transzendenten (oder, im Sinne Kants, transzendentalen) Bezug.

„Volkes Stimme ist Gottes Stimme“, hieß es schon bei Homer und Hesiod, später auf lateinisch „vox populi, vox Dei“. Der bayerische Großpolitiker Franz Josef Strauß hat den Spruch einmal, wie man sich erinnern wird, voller Ärger in höchst drastischer Weise abgewandelt: „Vox populi, vox Rindvieh“. Er hatte daraufhin ziemliche Schwierigkeiten, seinen Ausbruch gegenüber empörten Wählern zu erklären. Er habe nicht das Volk gemeint, sondern lediglich einige Bürger der BRD, die sich – mit massiver medialer Verstärkung – anmaßten, „im Namen des Volkes“ zu sprechen,

Es stimmt ja auch: Nicht jede Rinderherde ist, wenn sie muht, gleich das Volk. Das Volk aber ist kein Rindvieh.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen