© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/13 / 09. August 2013

Meldungen

FAZ und SZ mit neuen Plänen zu Bezahlschranken

München. FAZ und Süddeutsche planen noch in diesem Jahr die Einführung einer Bezahlschranke. Der Spiegel berichet in seiner aktuellen Ausgabe, daß nur ein kleiner Teil der Inhalte („Grundversorgung mit Nachrichten“) kostenfrei zugänglich bleiben soll. Für den Rest müßten die Leser dann zahlen. Damit würden die beiden größten deutschen Tageszeitungen den Trend verstärken, um den sich vor allem der Axel-Springer-Konzern bemüht: die Reduzierung kostenfreier Angebote im Netz. Schon jetzt verbergen Bild und Welt einen Teil ihrer Online-Inhalte hinter einer sogenannten Paywall. Andere Verlage wie Die Zeit sollen die Einführung einer solchen Bezahlschranke planen. (rg)

 

Frankreich: Netzsperren für Private abgeschafft

Paris. Frankreich hat das Hadopi-Gesetz deutlich entschärft. Dieses 2010 eingeführte Gesetze sah Geldstraften und Sperren von bis zu einem Jahr für Internetnutzer vor, die Musikdateien im Netz tauschen. Die Geldstrafen (1.500 bis 3.000 Euro) bleiben, aber Netzsperren wird es in Zukunft nicht mehr geben. Das Gesetz hatte bei der Einführung für große Empörung gesorgt. Dabei ist es nie richtig zur Anwendung gekommen. Vor kurzem, im Juni 2013, ist zum ersten Mal aufgrund des Gesetzes eine Netzsperre verhängt worden. Auch in Deutschland kommen viele Nutzer mit dem Gesetz in Konflikt, wenn sie Tauschbörsen nutzen. Es hat sich eine anwaltliche Abmahnindustrie gebildet, die mit Rückendeckung der Justiz gegen solche Surfer vorgeht und drei- bis vierstellige Beträge bei ihnen eintreibt. (rg)

 

LSR: Schwarz-gelbes Lieblingsprojekt floppt

BERLIN. Das Leistungsschutzrecht (LSR) entwickelt sich zum Rohrkrepierer. Das LSR bleibt wirkungslos, weil führende Verlage, darunter der Springer-Konzern und die FAZ nun freiwillig auf Gebühren von Google verzichten. Und das, obwohl sie es waren, die die Regierung gedrängt hatten, das Gesetz einzuführen. Das seit 1. August geltende LSR, auch als Lex Google bekannt, sieht vor, daß Google für das Verlinken auf fremde Netzseiten zahlen muß. Google hatte angekündigt, die entsprechenden Seiten statt dessen zu entfernen, wenn die Verlage auf ihrem Recht beharrten. (rg)

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